Nachbarschaftshilfe - Wer haftet bei Schäden?

Verband Wohneigentum
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Jeder kennt die Situation. Der Nachbar fragt, ob man ihm helfen kann, z.B. beim Tragen eines schweren Gegenstandes oder beim Blumengießen oder Rasenmähen während des Urlaubs. Nur die wenigsten machen sich darüber Gedanken, wenn dabei ein Schaden entsteht. Wer kommt für diesen auf?
Grundsätzlich ist es so, dass bei einem Schaden der Verursacher für den Schaden haftet. Dies gilt allerdings nicht bei Gefälligkeitshandlungen, wie es bei der Nachbarschaftshilfe üblich ist. Hier ist ein "Stillschweigender Haftungsausschluss" gegeben. Das heißt, niemand soll dafür bestraft werden, wenn er jemand anderem hilft.
Wenn bei einer Gefälligkeitshandlung ein Schaden durch einen Helfer entsteht, haftet nicht der Helfer, sondern der Auftraggeber (Geholfene). Das gilt gleichermaßen für Schäden, die dem Auftraggeber zugeführt werden, als auch bei Fremdschäden. Ausgeschlossen hiervon sind solche Schäden, die der Helfer vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat und Schäden, die infolge fehlerhafter Ausführung, z.B. bei handwerklicher Leistung, entstehen. In diesen Fällen haftet der Helfer selbst.

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