Sichere Heizöllagerung

Für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion des Heizöltanks ist der Ölheizungs-Besitzer als Betreiber einer Lageranlage selbst verantwortlich. Betreiber einer Öllageranlage im Sinne der Gesetzgebung ist derjenige, in dessen Eigentum oder Besitz sich die Anlage befindet. Die Betreiberpflichten können auch auf andere Personen, wie z.B. Mieter, übertragen werden.
Im Folgenden möchten wir Sie mit wesentlichen Prüf- und Überwachungsvorschriften vertraut machen. So verschaffen Sie sich einen Überblick, wann eine Öllageranlage den rechtlichen Vorgaben entspricht bzw. welchen gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen sind.

Anzeige- und Genehmigungspflicht

Oberirdische Öllageranlagen i.d.R. ab einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern, sowie generell alle Erdtanks, müssen bei der Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zwei Monate vor Errichtung der Anlage angemeldet werden (Anzeigepflicht).
Dort erfährt man auch, ob der Lagerort in einem Wasserschutzgebiet liegt. Ab einem Lagervolumen von mehr als 5.000 Litern ist darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich (Genehmigungspflicht).
Formulare und Merkblätter gibt es bei der zuständigen Wasserbehörde oder dem zuständigen Bauamt.

Prüfpflichten

Prüfpflicht

Prüfpflichtige Lagerbehälter

Prüfung vor Inbetriebnahme1) oder nach einer wesentlichen Änderung

alle unterirdischen und oberirischen Heizöltanks mit einem Volumen von mehr als 1000 l

Wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre

alle unterirdischen und oberirischen Heizöltanks mit einem Volumen von mehr als 10.000 l, in Wasserschutzgebieten mehr als 1.000 l

Wiederkehrende Prüfung alle 2,5 Jahre

Alle unterirdischen Heizöltanks in Wasserschutzgebieten, jedoch nicht in Überschwemmungsgebieten

Prüfung bei Stilllegung

alle unterirdischen und oberirischen Heizöltanks mit einem Volumen von mehr als 10.000 l, in Wasserschutzgebieten mehr als 1.000 l


1) Die Prüfpflicht vor Inbetriebnahme entfällt, wenn die Anlage von einem Fachbetrieb eingebaut oder geändert worden ist und dieser bestätigt, dass die gesamte Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. (Fachunternehmerbescheinigung).

IWO - Institut für Wärme und Oeltechnik

Sichere Heizöllagerung.pdf (433.7 KB, PDF-Datei)

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