Notfallschlüssel

Notfallschlüssel
Ein Rohrbruch im Haus und Sie müssen schnell in die Mietwohnung. Der Mieter ist im Urlaub und auch telefonisch nicht erreichbar. Als Vermieter sind Sie nicht berechtigt, die Mieterwohnung ungefragt zu betreten. Das wäre ein strafbarer Hausfriedensbruch und würde den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Mit einem Notfallschlüssel lassen sich solche misslichen Situationen vermeiden.
Allerdings dürfen Sie als Vermieter ohne Wissen des Mieters keinen Schlüssel für die Wohnung zurückbehalten. Denn mit der Vermietung der Wohnung ist dem Mieter das alleinige Besitzrecht an den Räumen zu gewähren. Zum Besitzrecht nach § 854 BGB gehört, dass Sie dem Besitzberechtigten die tatsächliche, alleinige Gewalt über die Mietsache einräumen. Dies geschieht bei der Vermietung durch Übergabe aller dazugehörenden Schlüssel. Behalten Sie auch nur einen Schlüssel für die Wohnung zurück, räumen Sie dem Mieter nur Mitbesitz ein - und das ist zu wenig, um Ihren Mietvertrag zu erfüllen!
Deswegen empfiehlt sich für solche Fälle eine Notschlüsselvereinbarung! So erhalten Sie einen Schlüssel, behalten aber mit der richtigen Aufbewahrung das Vertrauen Ihres Mieters.

Wichtig für Sie

Sommerurlaub, Winterflüchtlinge oder ein dringender Notfall während Ihr Mieter im Büro sitzt - wie kommen Sie jetzt schnell in seine Wohnung rein? Oft bleibt Ihnen nur der Schlüsseldienst. Wer dennoch auf Nummer Sicher gehen will, kann mit seinem Mieter diese Notfallschlüsselvereinbarung treffen. Verwahren Sie den Schlüssel in einem verschlossenen, quer vom Mieter über die Lasche unterschriebenen Umschlag - das schafft Sicherheit und Vertrauen auf beiden Seiten!
Haufe

Empfehlung

Wir empfehlen allen Vermietern mit ihren Mietern eine Notschlüsselvereinbarung abzuschließen. Mitglieder im Verband Wohneigentum erhalten eine Mustervereinbarung in der Geschäftsstelle oder über unseren Onlineshop

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