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Verband Wohneigentum: Überprüfung der Zuleitungskanäle

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    01.02.2012
    Verband Wohneigentum fordert steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden

  • Grundsteuer

    16. Dezember 2011
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    Mit der Verabschiedung des Energiepakets zum Atomausstieg werden sich Kleinverbraucher auf eine spührbare Erhöhung der Stromkosten in 2012 einstellen müssen.

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Überprüfung der Zuleitungskanäle

Nach § 43 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes haben die Abwasserbeseitigungspflichtigen (Städte und Gemeinden) den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Der Zuleitungskanal ist der Bereich zwischen dem Anschluss der Hausanschlussleitung an den öffentlichen Kanal und der Grundleitung bis zur Innenseite der Außenwand des Gebäudes. Der Grundstückseigentümer ist danach verpflichtet, seinen Zuleitungskanal zu überprüfen und die Dichtheit der Stadt/Gemeinde gegenüber nachzuweisen.

Die Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) legt fest, wie und in welchen Zeitabschnitten das Abwassersystem regelmäßig überprüft werden muss. Die Erstprüfung beste-hender Anlagen zur Ableitung häuslicher Abwässer (Zuleitungskanäle) hat spätestens bis zum 31.12.2024 durch Kanalfernsehuntersuchung stattzufinden. Wiederholungsprüfungen sind erst nach weiteren 30 Jahren vorgeschrieben.
Alle nach dem 1.1.1996 gebauten oder dauerhaft sanierten Abwasserleitungen gelten auch ohne besondere Prüfung zum 1.1.2010 per se als erstmals geprüft. Hier steht die Dichtheitsprüfung erst wieder auf Ende 2039 an.

Im Zuge der TV-Kamerauntersuchung werden Schäden im Verlauf der Kanalleitung bis zum Eintritt ins Haus dokumentiert. Nach Abschluss der Untersuchung steht somit eine umfassende Schadensdokumentation zur Verfügung, die als Grundlage für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierungsplanung dient.

Die im öffentlichen Bereich festgestellten Schäden werden durch die Kommunen beseitigt und die Kosten entsprechend der Entwässerungssatzung erhoben.
Auf den Privatgrundstücken steht der jeweilige Grundstückseigentümer selbst in der Verantwortung, vorhandene Undichtigkeiten fachgerecht zu beheben, es sei denn, die Entwässerungssatzung sieht hier etwas anderes vor.

Empfehlung:
Warten Sie, bis die Kommune an Sie herantritt. Lassen Sie sich nicht auf dubiose Angebote irgendwelcher Firmen ein, die eine günstige TV-Untersuchung und Sanierungsmaßnahmen anbieten. Dieses kann im Nachhinein sehr kostspielig werden.
Falls bei Ihnen bereits Schäden festgestellt wurden, empfehlen wir Ihnen, sich an eine zertifizierte Fachfirma zu wenden. Welche Firmen dazu gehören, können Sie unter der Internetadresse www.kanalbau.com oder bei der Geschäftsstelle erfahren.

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