Durchführung der Wasserabrechnung

Vorbemerkung

  • Der Verein ist einziger Kunde der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Er rechnet den Gesamtverbrauch der Hauptwasseruhr (von der BWB installiert) mit den BWB ab und leistet die geforderten Vorauszahlungen basierend auf den jeweils erfolgten Abrechnungen.

  • Die Abrechnung mit den Siedlungsstellen erfolgt über eigens hierzu installierte und im Eigentum des Vereins stehende Hauswasserzähler.

  • Bei einer Differenz der Summe der Hauptwasseruhr zur Summe der Einzelablesungen der Hauswasserzähler der Siedlungsstellen wird aus beiden ein Quotient bestimmt und als sogenannter Korrekturwert auf jede Siedlungsstelle verbrauchsabhängig umgelegt.

  • Die Hauswasserzähler werden gemäß Eichgesetz auf Kosten des Vereins zyklisch gewechselt.


Tarife

  • Es gelten die jeweils gültigen Tarife der BWB

  • Es erfolgt ein Aufschlag von 0,30 € pro Kubikmeter auf das Abwasser - dies wird als Stromumlage an das Vereinskonto überwiesen.


Ablesung

  • Die Ablesung der Hauswasserzähler erfolgt jeweils am 1.12. eines Jahres durch die einzelnen Eigentümer.

  • Alle 2 Jahre hat die Ablesung grundsätzlich durch die Straßenvertrauensleute zu erfolgen.

  • Der Verbrauch ist auf einer eigens dafür zur Verfügung gestellten (gelben) Karte zu notieren - diese Karten werden über die Straßenvertrauensleute verteilt.

  • Nach Ablesung sind die Karten unverzüglich an die Straßenvertrauensleute bzw. den Vorstand/Beauftragten für die Wasserabrechnung zurückzugeben.

  • Die Rückgabe hat spätestens bis zum jeweiligen 07.12. zu erfolgen - wird diese Frist nicht eingehalten, so ist zur Berechnung für den neuen Abrechnungszeitraum ein Mittelwert der letzten 2 Verbrauchsjahre zu nehmen.


Berechnung

  • Die Abrechnung erfolgt ausschließlich und schriftlich mit den Eigentümern der Siedlungsstellen.

  • Das Abrechnungsjahr geht vom 2.12. eines Jahres zum 1.12. des darauffolgenden Jahres.

  • Es wird eine Gebühr in Höhe von 6,- EUR pro erstellter Rechnung erhoben.

  • Ergeben sich aus dem Abrechnungsjahr Forderungsbeträge, so sind diese bis zum 10.1. des Folgejahres zu entrichten.

  • Es werden 4 Abschlagszahlungen pro Abrechnungsjahr erhoben - diese sind jeweils zum 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. fällig.

  • Die Abschlagszahlungen orientieren sich am Verbrauch des Vorjahres.

  • Guthaben werden auf die gesamte Abschlagssumme angerechnet und auf die 4 Abschlagszahlungen umgelegt.

  • Die Summen der Abschlagszahlungen werden auf den nächst höheren geraden vollen Eurowert aufgerundet.

  • Mit Verkauf einer Siedlungsstelle wird auf den vom Verkäufer/Käufer übermittelten Übergabetag genau abgerechnet - ein evtl. Guthaben wird ausgezahlt/überwiesen.

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