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Verband Wohneigentum: Fragen & Antworten

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Fragen & Antworten

FAQ

Die häufigsten Fragen zum Verband Wohneigentum
(vormals Deutscher Siedlerbund)

  1. Was versteckt sich hinter dem Begriff "Siedler"?
  2. Der Begriff "Siedler" im VWE (vormals Deutscher Siedlerbund) ist historisch begründet. In den 30iger Jahren wurde der VWE(vormals DSB) gegründet, um Gemeinschaften zu beraten, die Siedlungen in Nachbarschaftshilfe errichteten. Siedler waren meist Handwerker unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich zusammenschlossen, um sich gegenseitig zu ergänzen. Standardisierte Baupläne und -anträge, Mengenrabatte beim Kauf der Materialien und viele Stunden Freizeit hielten die Kosten niedrig. Eigenheime für unter 10.000 Mark waren die Regel. Teilweise wurden die Gebäude nach Fertigstellung unter den Beteiligten verlost. Diese Solidarität schweißte die Menschen zusammen.
    Quelle: F+G 05/2005

  3. Was unterscheidet den Verband Wohneigentum (vormals Deutscher Siedlerbund) von ähnlichen Verbänden?
  4. Wesentliches Merkmal des Verband Wohneigentum (vormals Deutscher Siedlerbund) ist ein ausgeprägter Gemeinschaftssinn unter den Mitgliedern. Nicht Besitz und Eigentum stehen im Vordergrund, sondern das gemeinsame Miteinander. In Niedersachsen laden über 600 Gemeinschaften ein zu Ausflügen, Festen, Hobbykreisen oder Aktionen für Kinder und Jugendliche. Teure Gerätschaften, wie Vertikutierer, Mähwerke oder Gerüste werden häufig gemeinsam angeschafft usw.
    Quelle: F+G 05/2005

  5. Wie ist der Verband Wohneigentum (vormals Deutscher Siedlerbund) organisiert?

  6. Der Verband

  7. Was kostet die Mitgliedschaft?

  8. Der jährliche Mitgliedsbeitrag variiert regional, da jede Siedlergemeinschaft den Beitrag auf Grundlage eines Sockelbetrages individuell bestimmt, abhängig vom Freizeitangebot und Anzahl zusätzlicher Dienstleistungen.
    Weiteres unter

  9. Welche Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten?

  10. Rechts- und Verbraucherberatung hauseigene/externe Juristen
    Gartenfachberatung Gartenfachberater
    Bauberatung
    Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung

    Bauherren-Haftpflichtversicherung
    Sonderkonditionen
    Verbandszeitschrift , monatlich

    und Seminare

  11. Wer kann Mitglied werden?
  12. Mitglied kann jede Person werden, die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützen will. In der Regel sind dies Eigentümer von ein- und Zweifamilienhäusern. Um die Vorteile der Mitgliedschaft ganz in Anspruch nehmen zu können, sollte das Eigentum / Wohneigentum selbst genutzt und auf keinen Fall gewerblich in Anspruch genommen werden.
    Quelle: F+G 05/2005

  13. Wie kann man Mitglied werden?

  14. Mitglied werden oder

  15. Wer sind die Ansprechpartner?
  16. Ansprechpartner sind die Vorsitzenden der Siedlergemeinschaften
    Adressen der Siedlergemeinschaften
    oder Der Vorstand der Kreisgruppe oder auch unter
    Ansprechpartner

  17. Was heißt eigentlich (dingliches Recht) ?
  18. Sonderkonditionen
Letzte Änderung: 13.09.2007 SNW

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