Die häufigsten Fragen zum Verband Wohneigentum
(vormals Deutscher Siedlerbund)
Was versteckt sich hinter dem Begriff "Siedler"?
Der Begriff "Siedler" im VWE (vormals Deutscher Siedlerbund) ist historisch begründet. In den 30iger Jahren wurde
der VWE(vormals DSB) gegründet, um Gemeinschaften zu beraten, die Siedlungen in Nachbarschaftshilfe errichteten.
Siedler waren meist Handwerker unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich zusammenschlossen, um sich
gegenseitig zu ergänzen. Standardisierte Baupläne und -anträge, Mengenrabatte beim Kauf der Materialien
und viele Stunden Freizeit hielten die Kosten niedrig. Eigenheime für unter 10.000 Mark waren die Regel.
Teilweise wurden die Gebäude nach Fertigstellung unter den Beteiligten verlost. Diese Solidarität schweißte
die Menschen zusammen.
Quelle: F+G 05/2005
Was unterscheidet den Verband Wohneigentum (vormals Deutscher Siedlerbund) von ähnlichen Verbänden?
Wesentliches Merkmal des Verband Wohneigentum (vormals Deutscher Siedlerbund) ist ein ausgeprägter Gemeinschaftssinn
unter den Mitgliedern. Nicht Besitz und Eigentum stehen im Vordergrund, sondern das gemeinsame Miteinander.
In Niedersachsen laden über 600 Gemeinschaften ein zu Ausflügen, Festen, Hobbykreisen oder Aktionen für Kinder
und Jugendliche. Teure Gerätschaften, wie Vertikutierer, Mähwerke oder Gerüste werden häufig gemeinsam angeschafft usw.
Quelle: F+G 05/2005
Wie ist der Verband Wohneigentum (vormals Deutscher Siedlerbund) organisiert?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag variiert regional, da jede Siedlergemeinschaft
den Beitrag auf Grundlage eines Sockelbetrages individuell bestimmt,
abhängig vom Freizeitangebot und Anzahl zusätzlicher Dienstleistungen.
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Welche Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten?
Mitglied kann jede Person werden, die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützen will.
In der Regel sind dies Eigentümer von ein- und Zweifamilienhäusern.
Um die Vorteile der Mitgliedschaft ganz in Anspruch nehmen zu können, sollte das Eigentum
/ Wohneigentum selbst genutzt und auf keinen Fall gewerblich in Anspruch genommen werden.
Quelle: F+G 05/2005