Bauen und Wohnen

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Energieeffizienzdarlehen:
Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

04.08.10

Maximal 50.000 Euro je Wohneinheit für energetische Sanierung Privateigentümer, Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften mit Wohnungen oder Häusern in Niedersachsen dürfen sich freuen. Wenn sie ihren Wohnraum energetisch sanieren, finanziert die NBank ihnen - unabhängig von Einkommensgrenzen - mit dem Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit vergibt die NBank Darlehen zwischen 10.000 Euro und maximal 50.000
Euro. Gefördert werden die Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerdecken ebenso wie der Einbau neuer Fenster und Lüftungsanlagen oder der Austausch von Heizungen.

Das Energieeffizienzdarlehen wird von der NBank in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe vergeben: Die NBank vergünstigt das vergleichbare Förderdarlehen der KfW für ihre Kundinnen und Kunden um weitere 0,3 Prozent. Damit erweist sich das Energieeffizienzdarlehen als eine überlegenswerte Alternative zu den begrenzten Fördermitteln
für energetische Modernisierungen von Wohneigentum und Mietwohnungen des Landes Niedersachsen.

Das Darlehen wird direkt bei der NBank beantragt, ohne eine Hausbank einzuschalten. Bei den Sicherheiten genügt im Normalfall eine sogenannte Negativerklärung: Der Antragsteller erklärt sich dadurch einverstanden, seinen Grundbesitz nicht ohne Zustimmung der NBank zu belasten. Erst ab einer Summe von über 100.000 Euro - zum Beispiel bei Darlehen für mehrere Wohneinheiten - erwartet die NBank eine Grundschuldeintragung.

Weitere Informationen zum Energieeffizienzdarlehen erhalten Interessierte bei der NBank-Beratung, Tel. 0511.30031-313.


Neue Energiesparverordnung


Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung 2009. Ziel ist die Einsparung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser um rund 30
Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerung für Eigenheimer in Kurzform aufgeführt.

Neubauten:Die Obergrenze des Jahres- Primärenergiebedarfs (ist gleich der gesamte Energieaufwand zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des verwendeten Energie- Rohstoffes) eines Hauses für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung wurde um ca. 30
Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle wurde um ca. 15
Bestandsgebäude:Wenn bei der Änderung von Außenbauteilen die Fläche der geänderten Bauteile über 10
Nachrüstpflichten:
Eigentümer dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasser- Leitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Neubaustandard gedämmt sind.
Eigentümer von beheizten Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken so gedämmt sind, dass sie einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²*K) haben.
Für begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2012.
Für Nachtstromspeicherheizungen gelten besondere Vorschriften, in der Regel können Sie in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern weiter betrieben werden.
Die Nachweispflichten und Kontrollen zur Einhaltung der ENEV 2009 wurden ebenfalls verschärft. Prüfungen der oben genannten Nachrüstpflichten werden den Bezirksschornsteinfegern übertragen. Unternehmer, die Energieeinsparmaßnahmen am Gebäude durchführen, müssen so genannte Unternehmererklärungen abgeben, dass sie die Bestimmungen der ENEV 2009 eingehalten haben.

Es gibt auch Ausnahmen bei den Nachrüstpflichten: Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern (in der Regel die Häuser unserer Mitglieder) gelten diese Pflichten erst zwei Jahre nach einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002.

Zu empfehlen ist unseren Mitgliedern dennoch eine Nachrüstung, da diese Maßnahmen recht kostengünstig durchgeführt werden können und schon erhebliche Energieeinsparungen und damit Kosteneinsparungen zu erzielen sind.


Baurecht wird dereguliert
13.07.10

Kabinett beschließt Freigabe des Gesetzentwurfs zur Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung
Die Landesregierung gab Mitte Juli den Gesetzentwurf zur Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zur Anhörung frei. Ziel ist es, das Baurecht zu deregulieren. Das Bauen soll für Bauwillige einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Unter anderem wird der Katalog der Baumaßnahmen, die ohne ein Genehmigungsverfahren errichtet werden können, erweitert. Das gilt zum Beispiel für Terrassenüberdachungen oder gebäudeunabhängige Solaranlagen. Die Gebäudesicherheit soll dabei weiterhin gewährleistet sein.

Bisher gilt die Genehmigungsfreistellung nur für Wohngebäude geringer Höhe. Sie wird durch die Neufassung um gewerblich genutzte Gebäude in Gewerbe- und Industriegebieten erweitert. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, bei dem nur eine eingeschränkte staatliche Prüfung erfolgt, wird zum Regelverfahren. Künftig liegt es in der Verantwortung des Bauherren oder Architekten, beim Bau die Vorschriften einzuhalten. Das umfangreiche klassische Baugenehmigungsverfahren gilt nur noch für Sonderbauten, beispielsweise für Hochhäuser, größere Bürogebäude und Krankenhäuser.

Auch die Detailanforderungen an den Bauherrn sollen durch den Gesetzentwurf verringert werden. So werden beispielsweise die erforderlichen Abstände der Gebäude zu den Grundstücksgrenzen reduziert. Dies erleichtert Investoren eine verdichtete Bauweise. Auch die Vorschriften für den Brandschutz sind überarbeitet worden. So wird es unter anderem leichter, Holzbauten zu errichten.

In Zukunft müssen Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018.


Die Bausumme im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht, die in der Mitgliedschaft im VWE enthalten ist, wurde von 300.000,-- € auf 500.000,-- € heraufgesetzt.

Sicherheit am Hauswww.vds.de/Ihr-neues-Haus...v.944.0.html

Infos zu Dach und Dämmungwww.dach.de

Infos zum Thema renovieren/reparierenwww.Bauidee.de

Wärmedämmungwww.bauen.de

Wärmepumpenwww.energieberatung-rlp.de

Checkliste Wärmepumpen 2009.pdf (498.2 KB, PDF-Datei)
Ratgeber ABC des Dachausbaus.pdf (677.2 KB, PDF-Datei)

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