Altersgerecht Umbauen

KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Altersgerecht Umbauen
Wie funktioniert die Förderung?
1. Juni 2010


Das KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" bietet eine Kredit- und eine Zuschussvariante an. Was wird gefördert? Für wen ist es geeignet?

Das Programm "Wohnraum modernisieren - Altersgerecht Umbauen" unterstützt alters- bzw. behindertengerechte Modernisierungsmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung bei bestehenden Wohngebäuden. Sowohl für die Kredit- wie auch die Zuschussvariante gilt, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird.


Da der Abbau von Hindernissen im Wohnraum so früh wie möglich in Angriff genommen werden sollte, können alle Privatpersonen, unabhängig von Alter und Familienstand, das Förderprogramm in Anspruch nehmen: Sowohl Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten) und Wohneigentümer als auch Mieter, deren Vermieter einem Umbau zugestimmt hat.

Förderbare Maßnahmen
Sowohl im Rahmen des Kredites als auch des Zuschusses werden jene Maßnahmen gefördert, die das Wohnen angenehmer gestalten und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen - unabhängig von Familienstand, Alter und körperlicher Einschränkung des Antragstellers.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

Anpassung des Wohnungsgrundrisses zur Schaffung von mehr Bewegungsflächen

Verbreiterung von Türöffnungen

Umbau der Sanitärräume

Verbesserungen des Gebäude- oder Wohnungszugangs, z. B. durch Gegensprechanlagen, Türantriebe, beidseitige Handläufe im Treppenhaus, Rampen zur Überbrückung von Stufen, Abbau von Schwellen

Einbau eines Aufzugs bzw. Anbau eines Aufzugsturms

Vergrößerung der Wohnfläche, z. B. durch Umbau bisher ungenutzter Flächen oder Dachgeschossausbau

Schaffung von Gruppenräumen und frei erreichbaren Entsorgungseinrichtungen

Für alle Maßnahmen gilt, dass sie von Fachbetrieben durchgeführt werden und dem Merkblatt „Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen“ entsprechen müssen. Dieses Merkblatt ist bei der KfW erhältlich und kann auch auf der Internetseite der KfW-Bank (Info siehe Kasten) heruntergeladen werden.

Der Kredit
Die Kreditvariante des Programms „Wohnraum modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ trägt die Programmnummer 155 und umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit des zinsgünstigen Kredites kann bis auf 30 Jahre festgesetzt werden.

Vor allem für jüngere Menschen, die so früh wie möglich die Annehmlichkeiten eines barrierearmen Wohnraums genießen möchten, kann diese Kreditvariante des Förderprogramms attraktiv sein. Beantragt wird der Kredit bei der Hausbank.

Die Kreditvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen“ kann auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Allerdings darf die Gesamtsumme aus den beanspruchten Fördermitteln nicht die Umbaukosten übersteigen.

Zuschuss
Die Zuschussvariante des KfW-Programms „Wohnraum modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ trägt die Programmnummer 455. Im Rahmen dieser Förderung wird der barrierereduzierende Umbau durch Bundesmittel bezuschusst. Umbauwillige, die mindestens 6.000 Euro in den Abbau von Barrieren im Wohnraum investieren, erhalten einen Zuschuss von 5 Prozent – also 300 Euro. Geringere Summen sind nicht möglich. Es werden Umbaumaßnahmen von höchstens 50.000 Euro gefördert. Dies entspricht einem Zuschuss von maximal 2.500 Euro.

Da der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss, eignet sich diese Programmvariante besonders für ältere Menschen, die sich nicht mehr mit einem Kredit belasten möchten. Beantragt wird der Zuschuss direkt bei der KfW-Bank. Eine Kombination des Zuschusses mit anderen Fördermitteln ist möglich. In diesem Fall gilt die so genannte „10-Prozent-Regel“: Die Summe der Förderungen Dritter darf, zusätzlich zu den 5 Prozent der KfW, nochmals bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter diese 10-Prozent-Grenze, wird der KfW-Zuschuss entsprechend gekürzt.

Wohneigentümer müssen bei der Beantragung des Zuschusses jedoch beachten, dass bei der Vergabe unterschieden wird, ob der Antrag von der Wohneigentümergemeinschaft oder jedem einzelnen Wohneigentümer gestellt wird.

Änderung ab 1. Juli 2010
Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ wird ab Juli 2010 neben dem Umbau im Bestand auch der Erwerb von frisch altersgerecht sanierten Wohngebäuden gefördert. Außerdem ist dann auch eine Zusammenfassung verschiedener Förderbausteine möglich.

Kh

KfW-Service
Die Anträge für den Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ können Sie auf der Internetseite der KfW-Förderbankwww.kfw-foerderbank.de/DE...re/index.jsp herunterladen. Telefonische Auskunft unter: 0180 1 33 55 77 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute)

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