Informationen über den Energieausweis

Aktuelles zum Energieausweis


Seit Herbst 2007 gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Energieausweisen. Da viel Falsches zu der gesetzlichen Grundlage verbreitet wird, möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen bekanntgeben:

  • Wer im selbst genutzten Wohneigentum bleibt oder nicht neu vermietet, braucht keinen Energieausweis.

    • Die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) verpflichtet den Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohngebäudes, potenziellen Mietern oder Käufern einen Energieausweis zugänglich zu machen.

    • Für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965 gilt diese Verpflichtung ab 1. Juli 2008, für jüngere Wohngebäude ab 1. Januar 2009.

    • für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten galt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis (kostengünstiger) nur bis zum 01.10.2008.

    • Energieausweise gelten in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum

    • Ausstellungsberechtigt sind nur Fachkräfte. Wir stellen die Verbindung her.

    • Der Ausweis umfasst vier Seiten.

    Leider sind auch bei dieser eigentlich guten Regelung wieder Geschäftemacher mit von der Partie, die ahnungslosen

    Hausbesitzern erst Angst machen und dann zu überhöhten Preisen an der Haustür Energieausweise ausstellen.

    Wenn Sie einen Ausweis haben wollen oder müssen, sprechen Sie Ihren Gemeinschaftsleiter vor Ort an.

    Die Energie-Basis-Berater vor Ort helfen Ihnen in diesen Fragen gerne weiter.

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