Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen

Immer wieder kann es auch in der besten Nachbarschaft zu Unstimmigkeiten über bestimmte Dinge kommen, die ein freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis schnell belasten können.

  • Wie hoch darf die Hecke des Nachbarn sein?

  • Welcher Grenzabstand ist für Sträucher und Bäume vorgeschrieben?

  • Dürfen Zweige oder Wurzeln in das Nachbargrundstück reichen?

  • Wer hat die Einfriedung zu errichten, instand zu halten und wie darf sie aussehen?

  • Was ist mit freilaufenden Tieren und mit Hundegebell?

  • Wie oft darf der Nachbar grillen?

  • Wie laut darf man im Garten Musik hören?

  • Wann darf man Rasenmähen oder andere geräuschintensive Arbeiten durchführen?

  • Was bedeutet das Hammerschlags- u. Leiterrecht?


Nicht selten landen diese Streitigkeiten vor Gericht. Beim Nachbarrecht handelt es sich um Privatrecht, so dass die Stadt oder Gemeinde hier nicht weiterhelfen darf. Regelungen zum Nachbarrecht finden sich u.a. im Nds. Nachbarrechtsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Einige der besonders häufig auftretenden Streitfälle sind Thema der Broschüre "Tipps für Nachbarn. Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten" des Nds. Justizministeriums (siehe Download unten). Die Broschüre soll einen Überblick über die einschlägigen Vorschriften geben und den besten Weg der Konfliktregelung aufzeigen.

"Das klärende Gespräch"

Tipps für Nachbarn.pdf (0.9 MB, PDF-Datei)


Das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz hier im Download

Nds. Nachbarrechtsgesetz.pdf (48.4 KB, PDF-Datei)

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