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Verband Wohneigentum: Kreisverband Dortmund e.V. gibt finanzielle Unterstützung zu einzelnen Siedlergemeinschaftsprojekten

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Versammlungen:

Kreisversammlung 2012 ...

am 30.09.2012 10 bis ca.13 Uhr

Der Verband Wohneigentum Kreisverband Dortmund e.V.hat eine Kooperation mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund und Sie finden die unbebauten Grundstücke immer aktuell unter diesem Link:

Städtische Baugrundstücke in Dortmund

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Kreisverband Dortmund e.V. gibt finanzielle Unterstützung zu einzelnen Siedlergemeinschaftsprojekten

Wie bereits in einer der vergangenen Gesamtvorstandssitzungen und auch der letzten Kreisversammlung berichtet wurde, beabsichtigt der Kreisverband Dortmund e.V. die Siedlergemeinschaften bei der Realisierung einzelner Projekte finanziell zu unterstützen.
Um den Aspekt der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, wurden die nachfolgenden Förderrichtlinien entwickelt, nach denen bei Vorliegen einer der Voraussetzungen, eine finanzielle Unterstützung erfolgen kann:

Förderrichtlinien des Kreisverband Dortmund e.V.

  • Der Kreisverband Dortmund, folgend KV DO genannt, wird jährlich durch Beschluss des Vorstandes Mittel aus seinen Erträgen und Vermögen im Übrigen für die Förderung einzelner Siedlergemeinschaftsprojekte bereit-stellen, die aber nur entsprechend der Vorschriften über die Gemeinnützigkeit verwendet werden dürfen.

  • Um eine möglichst angemessene Verteilung aus dem jährlich durch Beschluss neu festgesetztem Budget zu ermöglichen, bittet der KV DO die einzelnen Siedlergemeinschaften aussagekräftige Anträge unter Darstellung des angestrebten Projekts an den geschäftsführenden Vorstand zwecks genauer Prüfung zu leiten.

  • Bei der Vorlage von Förderungsanträgen an den KV DO muss der gemeinnützige bzw. mildtätige Zweck des einzelnen Vorhabens zum Ausdruck kommen und nachprüfbar sein. Dieses ist im Antrag entsprechend darzulegen. Der KV DO hat diese Unterlagen im Falle einer bevorstehenden Prüfung dem Finanzamt gegenüber vorzulegen.

  • Die Entscheidung über einen Antrag wird das prüfende Gremium (Kassierer und stellv. Vorsitzender/Bereich Steuerwesen) dem geschäftsführenden Vorstand mitteilen, der alle weiteren Schritte bis zur Auszahlung des Betrages einleiten wird. Der KV DO behält sich vor, die ordnungsgemäße Verwendung des Geldes zu überwachen bzw. einen Sachstandsbericht von dem jeweiligen Antragsteller einzufordern.

  • Die bewilligten und in einem Kalenderjahr nicht abgerufenen Beträge können auch noch im folgenden Jahr abgerufen werden. Die auch dann nicht abgerufenen oder verwendeten Beträge verfallen. Bewilligte Beträge, die für den vorgesehenen gemeinnützigen Zweck ganz oder teilweise nicht verwendet werden können, sind an den KV DO zurückzuzahlen, können also nicht etwa für einen anderen gemeinnützigen Zweck verwandt oder auf eine andere Siedlergemeinschaft ohne vorherige Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes übertragen werden.

  • Nach den bisherigen Erfahrungen können als gemeinnützige Förderung durch den KV DO z.B. anerkannt werden:

    • Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Streuobstwiese, Bienenhaus, Kinderspielplatz

    • Anschaffung von Mediengeräten zur Unterstützung von Vortragsreihen

    • Förderung des Gemeinschaftslebens der Siedler, z.B. Beschaffung von Gartengeräten für Gemeinschaftsanlagen oder Ähnliches, wenn dafür gesorgt wird, dass die beschafften Gegenstände Eigentum der Siedlergemeinschaften bzw. des KV DO oder seines örtlich zuständigen Landesverbandes bleiben und keiner gewerblichen Gewinnerzielung dienen (z.B. für ein vereinseigenes Gerätehaus)

    • Sanierungsfördernde Maßnahmen unter Angabe des Verwendungszwecks

    • Konzepte für Mitgliederwerbung

Die Anträge sollten sich an den geschäftsführenden Vorstand (Geschäftsstelle Brackeler Hellweg 76, 44309 Dortmund) richten und kurz das jeweilige Projekt beschreiben. Eine Entscheidung über Art und Umfang der Unterstützung wird dann dem Vorsitzenden der jeweiligen Siedlergemeinschaft kurzfristig mitgeteilt.

Stephan Dingler
RA u. Geschäftsführer des Kreisverband Dortmund e.V.

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