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Städtische Baugrundstücke in Dortmund

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Information: Grundsteuer

27.07.2006

Verständigung über den weiteren Umgang mit Widersprüchen gegen Grundsteuerbescheide.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.06.06 die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Besteuerung von ausschließlich selbstgenutztem Grundbesitz richtete, nicht angenommen ( AZ: 1 BvR 1644/05 ). Eine Begründung der Nichtannahme beinhaltet der Beschluss nicht.

Der Dortmunder Siedlerbund und die Stadt Dortmund -Stadtkasse und Steueramt - haben sich nunmehr darüber verständigt, wie mit den vorliegenden Widersprüchen weiter umgegangen wird.

Ein Großteil der Widersprüche enthält bereits für den Fall, dass die Verfassungsbeschwerde in der Sache keinen Erfolg hat, eine Erledigungserklärung. Diese Rechtsbehelfe haben sich somit mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes automatisch erledigt.

Die übrigen Widersprüche müssten allerdings entweder beschieden oder von den Eigentümern zurückgenommen werden. Diese formellen Notwendigkeiten verursachen auf allen Seiten nicht unerhebliche Kosten und Aufwände. Es wurde daher vereinbart, dass die Rechtsbehelfe - soweit diese mit den früheren beim Bundesverfassungsgericht anhängigen
Verfahren begründet wurden - nun von der Stadt Dortmund insgesamt als erledigt betrachtet werden und nicht mehr gesondert durch ablehnenden Bescheid beschieden werden; es sei denn, ein Grundstückseigentümer wünscht sich ausdrücklich einen klagefähigen Bescheid.

Der Siedlerbund wird seine Mitglieder entsprechend informieren. Eine weitere Information seitens der Stadt Dortmund wird mit den Grundbesitzabgabenbescheiden für das Jahr 2007 erfolgen.

22.06.2006

Eilmeldung Grundsteuer.........................

Das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Besteuerung von ausschließlich selbstgenutztem Grundbesitz richtete, nicht angenommen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060621_1bvr164405.html

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