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Aktuelles:
Abfallkalender Stadt Frankfurt
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Termine 2012
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Baumschutzsatzungen
und Gartenfachberatung im VWH
Überschwemmungsgebiet der Nidda
Einsicht: vom
3.03. bis 5.05.2008
Lärm macht krank !!!
Stromtarifrechner
siehe: dies und das
Neue Infos zur Straßenreinigung
in Frankfurt am Main siehe:
http://www.ffm-strassenreinigung.de
Grundsteuer
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Pressemitteilung:
„Totenstille im Haus Silberberg“
Auf der 21. Sitzung des Stadtverordnetenauschusses für Umwelt und Sport, am 15. Mai 08, wurde in der Bürgerrunde (Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu Punkten der Tagesordnung) vom Kreisverband Krankfurt, im Verband Wohneigentum Hessen e. V. (VWH) ein Anschreiben zum Tagesordnungspunkt 16. „Naturnaher Ausbau des Dottenfeldgrabens mit Flutmulde an der Nidda, Bericht des Magistrats vom 14.03.2008, B 139, an die Ausschussvorsitzende Angela Hanisch abgegeben mit anhängenden Unterschriftenlisten von 416 Stimmen für den Erhalt des bestehenden Gewässerausbaus / Hochwasserschutz der Nidda. (Text und Liste im Anhang) Die Ausschussvorsitzende bat darum, das Anliegen in Kurzfassung vorzutragen. Der Verband Wohneigentum Hessen e.V. bat die Fachausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung der Baumaßnahme, siehe TOP 16, und allen weiteren geplanten Baumaßnahmen an der regulierten Nidda / Gewässerausbau nicht zuzustimmen bis eine einvernehmliche Einigung mit den Anliegern in den Niddaauen zustande gekommen sei. Die Vorsitzende A. Hanisch fragte die Mitglieder des Ausschusses, ob es Fragen zu den Ausführungen des VWH gebe. Es herrschte Totenstille. Der Bürger wurde ohne Diskussion durch die Stadtverordneten abgebügelt. Dem TOP 16 „naturnaher Ausbau des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit Flutmulde an der Nidda“ Baukosten ca. 420.000 €, wurde vom Ausschuss wortlos zugestimmt. Die Ausschussvorsitzende war nicht bereit, den Empfang der Unterschriftenlisten zu bestätigen.
Da der VWH bereits auf der 13. Sitzung, am 23. August 2007, zum Gewässerausbau / Hochwasserschutz an der Nidda Unterlagen abgegeben hatte und keine Rückantwort erhielt, ist nach dem Erlebnis auf der 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport die Befürchtung groß, dass die Unterschriftenmappe nicht an die richtigen Adressen zur Beratung weitergegeben wird oder gar verloren geht.
So wie es dem VWH im vorgenannten Stadtverordnetenausschuss erging, erlebte es auch der Haus- und Grundbesitzerverein Frankfurt-Sossenheim e.V. in der Bürgerfragestunde auf der Sitzung des Ortsbeirates 6, am 08.04.2008. Die Einwendungen und Bitten (mündlich und schriftlich) der zahlreich anwesenden Bürgerinnen und Bürger, in gleicher Sache, wurden kommentarlos entgegen genommen. Die B 139 wurde ohne Diskussion abgehakt. Das Höchster- Kreisblatt berichtete am 10. April 2008 darüber.
Zur Sache
Da tut sich für die Anlieger der Niddaauen die Frage auf, warum der erste Rückbau des Gewässerausbaus / Hochwasserschutz noch in diesem Jahr umgesetzt wird, obwohl eine Klage anhängig ist. Das Höchster- Kreisblatt berichtete darüber am 2. April 2008. Die Kernfrage lautet, ist der Rückbau des Gewässerausbaus / Hochwasserschutz ohne Entschädigung der Betroffenen rechtens. Glaubt man den Worten der Dezernatsleiterin bei der Oberen Wasserbehörde, Frau Elisabeth Geselle, bei der Vorstellung der Überflutungskarten der Nidda im Ortsbeirat 6, bringt die Flutmulde im Sossenheimer Unterfeld so gut wie nichts. Das in Auftrag gegebene Gutachten zum Niddadamm ergab, dass das Hochwasser der Nidda ohne wesentliche Zeitverzögerung die Retentionsgebiete hinter dem Damm füllt. Wir meinen, Gutachten sollten dazu da sein, dass der Auftraggeber hinterher schlauer ist. Nicht so das Regierungspräsidium Darmstadt und die Stadtentwässerung Frankfurt bei der Flutmulde; der Hochwasserschutzdamm muss weichen. Was den Dottenfeld- bzw. Laufgraben angeht, gehört auch dieser zum Gewässerausbaus / Hochwasserschutz. Die Stadtentwässerung ist verpflichtet, diesen Entwässerungsgraben immer sauber und in Ordnung zu halten. Stattdessen werden die Platten entfernt damit der Graben zuwächst. Deswegen standen in 2007 plötzlich ein teil der Sossenheimer Kleingärten und der Gartencenter unter Wasser.
Da sich durch den Klimawandel die Hochwassersituation an der Nidda nicht verbessert (StR Dr. Manuela Rottmann in Frankfurt bleibt cool!), wird sich der VWH auch weiter für die bedrängten Bewohner der Niddaauen einsetzen, auch wenn für die Politik der Rückbau des Gewässerausbaus / Hochwasserschutz schon beschlossene Sache ist und nach dem Motto Augen zu und durch, koste was es wolle, handelt.
18. Mai 2008, L.O.
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11. Februar 2008
European Parliament
Der Präsident des Europäischen
Parlaments
Rue Wiertz
B-1047 BRÜSSEL
Petition / EU-WRRL / Gewässerausbau / Niddarenaturierung
Zur Person: mein Name ist Lothar OCKLER, am 04.03.1941 in Frankfurt am Main geboren, seit August 1975 wohnhaft Im Mittleren Sand 37, DE-65936 Frankfurt am Main-Sossenheim.
Seit 1979 Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Ffm.-Sossenheim III, im Verband Wohneigentum Hessen e.V., vormals Deutscher Siedlerbund, siehe beigefügte Satzung vom 25. März 2006 (1)
(siehe auch: http://www.verband-wohneigentum.de/sg-ffm-sossenheim3).
Seit 1979 verschiedene Positionen im Kreisverband Frankfurt, zurzeit stellv. Kreisverbandsvorsitzender und zuständig für die Niddarenaturierung
(mehr unter: http://www.verband-wohneigentum.de/kv-frankfurt).
Betroffene Siedlergemeinschaften (Sg):
Sg-Niddatal e.V., 122 Mitgliedsfamilien, Vorsitzende: Frau Edeltraud Papke, An der Lühe 5, DE-60488 Frankfurt am Main
Sg-Heddernheim, 47 Mitgliedsfamilien, Vorsitzender: Herr Oliver Bretz, An der Sandelmühle 46, DE-60439 Frankfurt am Main
Sg-Am Neufeld, 69 Mitgliedsfamilien, Vorsitzender: Herr Walter May, Am Niedwald 41, DE-65933 Frankfurt am Main
Sg-Ffm.-Sossenheim III, 46 Mitgliedsfamilien, Vorsitzender: Lothar Ockler, Im Mittleren Sand 37, DE-65936 Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herrn,
um die Niddaauen hochwassersicher zu machen, wurde die Nidda vom Wehr Eschersheim bis zur Mündung bei Höchst in den Main von 1926 bis 1932 reguliert. Dazu legen wir Ihnen die Magistratsakte 1758/I und 1758/III (2) in Kopie bei. Dieser Gewässerausbau war die Grundlage für den Bau der oben angeführten 4 Kleinsiedlungen, die direkt an der Nidda errichtet wurden. Die Bauherren waren überwiegend Vertriebene oder Flüchtlinge, die sich hier eine Existenz aufgebaut haben. Daher sind die Keller mit einfachen Mitteln, also keine „Weiße Wanne“, gebaut worden. Dies war wegen dem Gewässerausbau auch nicht notwendig, wie die vergangenen 75 Jahre gezeigt haben. Das Staatliche Umweltamt Hanau hat in seiner Dokumentation der wasserwirtschaftlichen Grundlagen den Gewässerausbau in der Bestandsaufnahme zur EU-WRRL bestätigt (siehe beigefügte Kopie Seite 3 von 6) (3). Was mit diesem Gewässerausbau geschehen soll entnehmen Sie bitte der beigefügten CD Umbau der Niddawehre (4). Erschreckend sind die Aussagen von Herrn Dr. Ing. Holger Krier, Leiter der Abteilung Grundlagen, Eigenüberwachung und Qualitätsmanagement der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Goldsteinstraße 160, DE-60528 Frankfurt am Main, im Zeitungsartikel vom 2. Mai 2006, …und auch die Schwarzpappel ist bedroht (5), den wir in Kopie beifügen. Für die Siedlung Im Mittleren Sand gibt es keine Grundwasserhöchststände für die vergangenen 75 Jahre. Einige unserer Hauseigentümer haben die Auswirkung eines steigenden Grundwasserstandes beim Sulzbachhochwasser 1981 durch eindringendes Wasser durch den Kellerboden erlebt, siehe beigefügte Kopie des Stadtentwässerungsamtes vom 08. Januar 1982 (6). Gott sei Dank blieb es bei diesem einzigen Ereignis; das versprochene Hochwasserrückhaltebecken in den Seewiesen wurde bis heute nicht gebaut. Das in Kopie beigefügte Schreiben des VWHG vom 02.02.2007, Änderung des Gewässerausbaus der Nidda (7) schildert die Lage in der sich die oben aufgeführten Kleinsiedlungen befinden. Die Antwort des Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, vom 5. April 2007, Maßnahmen an der Nidda (8) belegt die wahrscheinliche Kellervernässung nach den Umbaumaßnahmen. Wir sind der Meinung, dass das Regierungspräsidium Darmstadt nicht sorgfältig abgewogen hat und Gesundheitsschäden durch Kellervernässung billigend in Kauf nimmt. Eine Mitgliedsfamilie hat gegen den Planfeststellungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Wehr Höchst Klage eingereicht. Es ist aber bereits schon jetzt abzusehen, dass wir aus finanziellen Gründen über die 1. Instanz nicht hinaus kommen.
Da das Regierungspräsidium Darmstadt behauptet es sei aufgrund der EU-WRRL gezwungen so zu handeln, bitten wir das Europäische Parlament um Klarstellung und Unterstützung in dieser Sache.
Der Verband Wohneigentum ist grundsätzlich für den Bau von Umgehungsgerinnen an den 6 vorhandenen Wehren und somit für eine ökologische Aufwertung des Gewässers der Nidda. Das Ersetzen des Wehres Höchst durch Stahlspundwand mit Betonkrone, wie es die Planung für den Umbau vorsieht, wird unbestritten aus wirtschaftlichen Gründen und mit hohem, finanziellem Aufwand betrieben. Ist das der Wille des Europäischen Parlaments?
Gerne erwarten wir baldmöglichst Ihre schriftliche Klarstellung und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Ockler
stellv. Kreisverbandsvorsitzender
Anlage: wie oben beschrieben, nummeriert (1 bis 8)
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Verteiler: 21. Dezember 2007
Sg Heddernheim, An der Sandelmühle 46
Sg Niddatal e.V., An der Lühe 5
Sg Am Neufeld, Am Niedwald 41
Sg Sossenheim III, Im Mittleren Sand 37
Werte Siedlerfreunde,
mit diesem Schreiben erhalten Sie in Kopie das zweiseitige Antwortschreiben des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main vom 26.09.2007.
Weiter liegt das dreiseitige Antwortschreiben vom Herrn Roland Koch mit Datum 13. Dezember 2007 in Kopie bei.
Allen Siedlergemeinschaften die fleißig Unterschriften gesammelt haben (aktuell sind es 399) und auch Spender und Sponsoren finden konnten, sei vorerst einmal herzlich zu danken. Bitte lassen Sie uns weiter gemeinsam alles tun was nützlich erscheint.
Die eingereichte Klage ist zurzeit die einzige Hoffnung die Nutzung unserer Siedlerstellen zu schützen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist fest entschlossen, die geplante Renaturierung von Eschersheim bis zur Mündung der Nidda in den Main umzusetzen. Die im Römer vertretenen Fraktionen stecken den Kopf in den Sand. Auch unser Hessischer Ministerpräsident Roland Koch kann oder will uns nicht helfen.
Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit im neuen Jahr.
Mit freundlichen Grüßen, Lothar Ockler, stellv. Kreisverbandsvorsitzender
Anlagen: wie oben beschrieben
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Öffentlicher Brief
Ministerpräsident
Herrn Roland Koch, MdL
Hessischer Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
08. Oktober 2007
140 Jahre Regierungspräsidium Kassel / „Mittlerbehörde“ als Schutz vor Wiesbaden
Bericht im Höchster-Kreisblatt am 29.09.07
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit großem Interesse haben wir den in Kopie beigefügten Bericht (siehe Betreffzeile) gelesen. Wir machen zurzeit leider andere Erfahrungen. Die Siedlungsgebiete Im Mittleren Sand in Sossenheim, Am Neufeld in Griesheim, Rödelheim, Hausen, Praunheim und Brühlfeld/Sandelmühle in Heddernheim sind aufgrund der Niddaregulierung in den Jahren 1926 bis 1932 entstanden. Diesen Gewässerausbau und Hochwasserschutz an der Nidda, von Eschersheim bis zur Mündung in den Main, hatte die Stadt Frankfurt am Main seinerzeit beschlossen, um die dringend erforderlichen Siedlungsflächen zu gewinnen.
Diesen Gewässerausbau hat das Staatliche Umweltamt Hanau, zuständig für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen, im September 2003 bestätigt. Im Bericht 1.1.5.1 ist zu lesen:
Nidda vom Wehr Eschersheim (km 12,7) bis Main-Mündung WK 248.1
Begründung: Die Nidda durchfließt in diesem Abschnitt den städtischen Bereich durch Frankfurt und wurde aufgrund vielfältiger Strukturdefizite als vorläufig erheblich verändert eingestuft. Aufgrund der Ortslage und dem damit verbundenen Hochwasserschutz sind hier nur sehr eingeschränkte Renaturierungsmaßnahmen möglich.
Der Gewässerausbau, der zugleich der Bestandsschutz für die genannten Kleinsiedlungen im Niddatal ist, wird vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, nicht anerkannt. In zahlreichen Planfeststellungsverfahren soll der Gewässerausbau wieder wie vor 1926 zurück gebaut werden. Zwei Planfeststellungsbescheide gibt es zurzeit:
1. vom 8. November 2006, naturnaher Umbau des „Höchster Wehres“ im Unterlauf der Nidda in Frankfurt am Main
2. vom 11. Juni 2007, naturnaher Ausbau des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit Flutmulde an der Nidda in der Ausbauvariante 2
Zu 1.
Der Planfeststellungsbescheid sieht unter anderem vor, das bewegliche Wehr Höchst durch eine Dauereinstauung der Nidda zu ersetzen. Hier wird der bestehende Gewässerausbau massiv verändert.
Für das Wehr Sossenheim, das Zweite von sechs Niddawehren, ist Gleiches vorgesehen.
Zu 2.
Aufgrund der Westhafenbebauung am Main wurde beschlossen, Ersatzretentionsraum an der Nidda zu schaffen. Davon wurden weder der zuständige Ortsbeirat 6 noch die betroffenen Anlieger informiert. Für dieses Planfeststellungsverfahren wurde extra ein Gutachten erstellt, weil die Einwender davon ausgingen, dass der Niddadamm wasserdicht sei. Das Gutachten belegte, dass dies nicht der Fall ist. Das bedeutet, dass der Wasserspiegel der Nidda mit dem Grundwasserspiegel korrespondiert. Dies wiederum belegt, dass an dieser Stelle schon Retentionsraum besteht. Das RP Darmstadt beharrt aber trotzdem auf den Beschluß, an dieser Stelle einen Ersatzretentionsraum zu bauen, umzusetzen und somit den vorhandenen Gewässerausbau zurück zu bauen.
Theoretisch haben die Bewohner des Selbstgenutzten Wohneigentums zwar die Möglichkeit gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zu klagen, dies scheitert aber an den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Koch, die Anlieger in den oben genannten Siedlungsgebieten vor Schaden zu schützen. Wir stellen in Frage, ob in diesem Fall das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt wirklich eine „Mittlerbehörde“ und eine korrekte Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger ist. Angesichts des Klimawandels, der auch in Hessen immer größere Schäden verursacht, sind wir sehr beunruhigt. Bitte machen Sie den bestehenden Gewässerausbau / Hochwasserschutz der Nidda in Frankfurt am Main zu Ihrer Chefsache.
Gerne sehen wir Ihrem Verhandlungsvorschlag entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Ockler
Walter May
stellv. Kreisverbandsvorsitzender
Beisitzer
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Eine neue Stellungnahme vom Stadtrat Zimmermann finden Sie auf der Seite "Ortsbeirat/stvv" weiter "Link parlis2000" und eingeben "ST 624" zwischen ST und Zahlen bitte einmal die Leertaste benutzen.
Die Unterschriftenaktion des Verbandes Wohneigentum zur Erhaltung des Gewässerausbaus, der Niddaregulierung sowie des Hochwasserschutzes hat begonnen. Die Unterschriftenlisten liegen bei allen 23 Siedlergemeinschaften aus.
Siedlergemeinschaften

Sf Horst F. Raab hat die Siedlergemeinschaften „Am Neufeld“, „Heddernheim Brühlfeld/Sandelmühle“, „Niddatal e.V.“ und „Ffm.-Sossenheim III“ zu einem Infoabend im Rahmen einer öffentlichen Mitgliederversammlung zum Thema „Niddarenaturierung“ eingeladen. Über die Presse wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger, sowie Stadtverordnete und Ortsbeiräte eingeladen. Mit 120 Personen war der Clubraum 2, am 22. Januar 2007, im SAALBAU Nied zu 100 Prozent belegt. Unser Fachreferent, Herr Hubert von Grabczewski, vom Verband Wassergeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V., erläuterte in seinem einstündigen Referat den Bürgerinnen und Bürgern, der Presse und dem hr Fernsehen Hessenschau, was ein Gewässerausbau bedeutet und unter welchen Bedingungen eine Renaturierung erfolgen kann. Für den Zusammenschluss der vier Siedlergemeinschaften formulierte Herr von Grabczewski folgende Forderungen:
1. Einhaltung der EU Wasserrahmenrichtlinie, Nachweis durch Aufnahme des Ist – Zustandes.
2. Sicherstellung des unter- und oberirdischen Abflusses gemäß der durchgeführten Flussregulierung (Gewässerausbau).
3. Verhinderung der Degradierung des Bodens durch Änderung des Gewässerausbaus insbesondere auch bei der Neuausweisung von Hochwasserlinien.
4. Andernfalls Bestätigung der Kostenübernahme im Schadensfall.
Anmerkung zu 1. : das staatliche Umweltamt Hanau, zuständig für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Hessen, kam in seiner Bestandsaufnahme im September 2003, für die 12,7 km lange Nidda vom Wehr Eschersheim bis zur Mündung zu folgendem Ergebnis. „Aufgrund der Ortslage und dem damit verbundenen Hochwasserschutz sind hier nur sehr eingeschränkte Renaturierungsmaßnahmen möglich“.
Mehr zur EU-WRRL:
http://interweb1.hmulv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl
Um die berechtigten Interessen der Bewohner der Niddaauen zu unterstützen, danken wir für ihren Solidaritätsbeitrag und bitten um Überweisung auf das Konto des Verbandes Wohneigentum Hessen e.V. mit dem Stichwort „Wehr Höchst“, Konto Nummer: 68000084 bei der Taunus-Sparkasse Oberursel, Bankleitzahl: 512 500 00.
24. Januar 2007, LO

Siehe auch: http://www.vwhg.eu
An die Haus- und Grundeigentümer
in den Niddaauen in Nied, Sossenheim,
Griesheim, Rödelheim, Hausen,
Praunheim und Heddernheim 04. Januar 2007
Niddaregulierung – Niddarenaturierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Siedlerfreunde,
hiermit laden wir Sie zur öffentlichen Mitgliederversammlung / Info Abend am:
Montag, 22. Januar 2007, 19:00 Uhr
in den Clubraum 2 der SAALBAU Nied, Heinrich-Stahl-Straße 3 / Luthmerstraße 40, 65934 Frankfurt am Main, Tel.: 069-39 86 71, herzlich ein.
Die Niddaregulierung von 1926 bis 1932 ist ein Gewässerausbau der für das zusammenhängende Gebiet zwischen Eschersheim und Höchst geplant und umgesetzt wurde. Die geplante Renaturierung der Nidda hingegen wird stufenweise geplant. Die 6 bestehenden beweglichen Wehre sollen laut M 88, vom 15.05.1998, gegen feststehende Wehre ersetzt werden. Für die Wehre Höchst und Sossenheim gibt es Pläne. Das Wehr Höchst hat inzwischen das Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor gegen den Klage eingereicht ist, da durch subjektive Rechtsverletzung, insbesondere das Eigentumsrecht aus Artikel 14 (1) GG, verletzt wurde. Es soll verhindert werden, dass Wohneigentum durch nasse Keller und Bildung von Schimmelpilz unbewohnbar wird und der Wert der Immobilie erheblich fällt.
Da Ihre Immobilie sich im Einzugsbereich des Vorhabens und damit im Betroffenheitsgebiet liegt und ein Recht auf Aufklärung besteht, wollen wir am 22. 01.07 gemeinsam drüber reden. Dazu haben wir einen bundesweit erfahrenen Referenten, der mit der Ortslage bestens vertraut ist, vom Verband wassergeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. ( www.vwhg.eu ) eingeladen.
Es geht um Ihr Eigentum, nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit am 22. Januar 2007, ab 19:00 Uhr. Bilden Sie Fahrgemeinschaften mit Ihren Nachbarn.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Ockler
stellv. Kreisverbandsvorsitzender
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Pressemitteilung / Leserbrief
Planfeststellungsverfahren – Naturnaher Umbau des „Höchster Wehres“ im Unterlauf der Nidda in Frankfurt am Main.
Im angesprochenen Verfahren wurden alle Einwendungen der 141 Einwender/innen aus Nied, Sossenheim, Griesheim und Rödelheim unverständlicherweise zurückgewiesen. Dies bedeutet dagegen nicht, dass der ins Auge gefasste Plan „Wehr Höchst“ nun einfach umgesetzt werden kann. Es bleiben zu viele offene Fragen.
Wichtig ist zu wissen, dass von Eschersheim bis zur Mündung ein geschlossenes Hochwasserschutzsystem besteht, dass die gesunde Wohnbebauung der angrenzenden Siedlungen sicherstellt. Nur durch dieses gesamte Abflusssystem konnten unsere Siedlungen überhaupt entstehen. Hierfür wurden der Flussquerschnitt und die 6 beweglichen Wehre genau aufeinander abgestimmt, geplant und gebaut. Einzusehen im Plan des Stadtentwässerungsamtes – Abt. Wasserbau vom 30.11.1966. Würde nun das Wehr Höchst durch eine Staumauer ersetzt, wäre zuallererst eine umfassende neue Planung vom Wehr Eschersheim bis zur Mündung erforderlich.
Das Staatliche Umweltamt Hanau bestätigt diesen fachlichen Zusammenhang in seiner Dokumentation der wasserwirtschaftlichen Grundlagen – Bestandsaufnahme. Dort heißt es kurz und bündig für die infrage stehende 12,7 km lange Nidda im Frankfurter Bereich: Aufgrund der Ortslage und dem damit verbundenen Hochwasserschutz sind nur sehr eingeschränkt Renaturierungsmaßnahmen möglich.
Der Verband Wohneigentum Hessen e.V. (vormals Deutscher Siedlerbund) befasst sich seit 6 Jahren intensiv mit der Renaturierung der Nidda, die wir auch dort unterstützen, wo dies ohne Schädigung Dritter möglich ist. Unsere Unterstützung dagegen endet, wo Vernässungen an Kellern und in deren Folge durch Schimmelpilze gesundheitliche Schädigungen bis hin zur Unbewohnbarkeit der Häuser drohen. Eine Entkonsolidierung des Baugrundes darf ebenfalls nicht erfolgen.
Eine Elementarschadensversicherung regelt dies nicht, wie das OLG Hamm, AZ 20 U 103/05 vom 03.08.2005 –, festgestellt hat (s. Verbandszeitschrift Familienheim und Garten, in 6/06 auf Seite 5). Der Verband Wohneigentum Hessen e.V. lädt deshalb alle Interessierte, Presse, Rundfunk und Fernsehen, zu einer öffentlichen Mitgliederversammlung für Montag, 22. Januar 2007, von 19:00 bis 21:00 Uhr, in den Clubraum 2 des Hauses SAALBAU Nied, Heinrich-Stahl-Straße 3 / Luthmerstraße 40, 65934 Frankfurt am Main ein.
Unser Referent vom Verband Wassergeschädigter Haus und Grundeigentümer e.V. ( http://www.vwhg.eu ) wird uns Zusammenhänge darstellen, belegen und Ihre Fragen beantworten. Der Verband Wohneigentum wird sich auch weiter uneigennützig für alle einsetzen. Weitere Details finden Sie auf unserer HomePage http://www.verband-wohneigentum.de/sg-ffm-sossenheim3 . Bitte zeigen Sie sich in ihrem eigenen Interesse solidarisch. Sprechen Sie uns an, wenn Sie uns unterstützen wollen.
Frankfurt am Main, 13.12.2006, L.O.