Presse INFO zur Erhöhung der Grundsteuer B in Selm

Presseinformation

Grundsteuer B: Stadt Selm lehnt Musterklagen ab!

Auf großes Unverständnis stößt die Entscheidung der Stadt Selm beim Verband Wohneigentum, Kreisverband Lünen-Selm e.V., dass gegen den Gebührenbescheid der Grundsteuer B nur Einzelklagen vor dem Verwaltungsgericht anerkannt werden.

„Eine höchst bürgerunfreundliche Regelung“, wie der Kreisvorsitzende Hans-Peter Bludau dazu bemerkt. Nach Mitteilung des Verbandes hat Bludau versucht, mit der Stadt Selm eine Vereinbarung für eine Sammel- bzw. Musterklage zu erreichen. Dem Verband gehören in Selm, Bork und Cappenberg mehr als 1.800 Mitgliedsfamilien an.

„Eine bürgerfreundliche Regelung zur Durchführung einer Musterklage, wie in vielen Städten (z.B. Lünen) bei ähnlich relevanten Themen, von der alle Bürger einer Stadt betroffen sind, ist die übliche Verfahrensweise“, so Bludau. „Leider agiert die Stadt Selm diesbezüglich total bürgerunfreundlich“, so Bludau weiter.

So hat die Kämmerin der Stadt, Sylvia Engemann, Bludau gegenüber auch unmissverständlich erklärt, dass dieser Verwaltungsbeschluss von den Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Parteien mitgetragen wird.

Hans-Peter Bludau weist alle Verbandsmitglieder darauf hin, dass der Verband Wohneigentum Einzelklagen durch seine Rechtsschutzversicherung unterstützt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Einzelfall 150,00 Euro.

Der Kreisvorsitzende macht darauf aufmerksam, dass bei Klagen vor Verwaltungsgerichten nicht zwingend die Einschaltung eines Anwaltes erfolgen muss. Jeder betroffene Bürger kann eigenständig einen Gebührenbescheid beklagen.

Die Verfahrensweise ist wie folgt: In Briefform wird das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45801 Gelsenkirchen angeschrieben und Klage gegen den Steuerbescheid mit Angabe des Aktenzeichens erhoben. Wichtig ist, dass dieser Brief spätestens 4 Wochen nach Zustellung des Gebührenbescheides unterschrieben beim Verwaltungsgericht vorliegt. Eine Kopie des Steuerbescheides sollte beigefügt werden. Die Begründung kann nachträglich erfolgen. Hier steht der Kreisverband den Mitgliedern gern zur Verfügung und hilft. Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, den 13. März um 17.00 Uhr in der Geschäftsstelle in Lünen (Telefon 02306/267777).

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