Nutzungsentgelt

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Verwaltungsgericht entscheidet über Nutzungsentgelt.

Eine in Deutschland bisher noch unbekannte Steuer, in Lünen „Nutzungsentgelt“ genannt, wird am 5. Juli vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt. Diesen Termin bekam der Verband Wohneigentum, Kreisverband Lünen-Selm e.V., in den letzten Tagen mitgeteilt.

Mitglieder des Verbandes haben gegen die Erhebung dieses Nutzungsentgeltes, das erstmals im Jahre 2011 erhoben wurde, geklagt. Dieses Nutzungsentgelt wurde bereits im Gebührenbescheid des Jahres 2011 der Städtischen Abwasserbetriebe Lünen (SAL) auf die Abwassergebühr „umgelegt“.

Begründet wurde diese bisher unbekannte Variante einer zusätzlichen Belastung für Bürger und Hauseigentümer damit, dass in städtische Flächen und Straßen die Abwasserleitungen verlegt sind und dadurch möglicherweise Schäden an der Oberfläche entstehen könnten. Für die dann auftretenden Reparaturkosten soll das „Nutzungsentgelt“ herhalten.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes Lünen-Selm e.V. im Verband Wohneigentum, Hans-Peter Bludau, hat die Erhebung dieser zusätzlichen Bürgerbelastung scharf kritisiert. „Es kann nicht sein“, so Bludau, dass immer der Bürger als Melkkuh für die Sanierung der städtischen Finanzen herhalten muss.“

Mit Hilfe und Unterstützung durch den Kreisverband haben zwei Mitglieder Klage gegen den Gebührenbescheid des SAL vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Die Hauseigentümer werden von Dr. Andreas Strecker, Kooperationspartner und Vertragsanwalt des Kreisverbandes, aus der Lüner Anwaltskanzlei Stichmann und Partner vertreten.

Von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes sind alle Lüner Bürger betroffen. Falls der Klage (Musterklage) entsprochen werden sollte, wird sich das auf die Gebührenbescheide aller Lüner Haushalte ab 2013 auswirken. Der SAL wird die Abwassergebühr neu anpassen und reduzieren müssen. Der Kämmerer hat für diesen Fall schon Rückstellungen im städtischen Haushalt von jetzt 2 Millionen Euro gebildet. Sollte allerdings die Klage abgewiesen werden, dürfte dies einen Domino-Effekt auslösen. Dann werden alle Städte und Gemeinden Deutschlands auf diesen Zug aufspringen, um somit zusätzlich Geld in die maroden städtischen Kassen zu spülen.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen wird die mündliche Verhandlung durchführen. Die Verhandlung findet am 5. Juli 2012 um 09.30 Uhr im Sitzungssaal III, Erdgeschoss, in Gelsenkirchen, Bahnhofstraße 3, statt.

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