Haustürgeschäfte: "Dachsanierung" Aktenvermerk des Verband Wohneigentum Rheinland vom 17.07.2010

Am Nachmittag des 05. Juli 2010 klingelt es an der Haustür. Herr XXXXXX öffnete die Tür und traf auf einen jungen Herrn im Alter von ca. 35 Jahren.

Der Herr erklärte, dass er bemerkt habe, dass am Dachfirst etwas nicht in Ordnung sei. Er sei vom Fach und sei gerne bereit, den Schaden zu beheben. Es wurde dann über den Preis verhandelt. Dieser stellte sich dann zunächst mit 1.600,00 € dar. Der Herr meinte dann, wenn er einmal bei der Arbeit sei, könne er auch den ganzen First in Ordnung bringen. Angeblich sei das Holz der Dachkonstruktion spröde. Er würde dann auch das ganze Dach abspritzen und mit einem Lack überziehen. Der Preis für diese Arbeiten wurde zunächst auf 3.500,00 € veranschlagt. Der Herr schlug dann allerdings vor, auch noch die Gaube mitzumachen. Alsdann nannte er einen Preis von 4.500,00 €. Herr XXXXXX stimmte dem Vorschlag zu, Herr XXXXXX zahlte zunächst einen Vorschuss in Höhe von 2,500,00 €. Der Herr machte sich auch tatsächlich an die Arbeit. Im weiteren Verlauf des Tages zahlte er weitere 2.000,00 €. Leider wurde in keinem der beiden Fälle eine Quittung erteilt. Eine Rechnung war zuvor ebenfalls nicht erteilt worden.

Es wurde zunächst am Dachfirst angefangen und dort wurden mutmaßlich auch Arbeiten verrichtet. Daran anschließend wurde die gesamte Dachfläche abgespritzt. Auch das Garagendach wurde abgespritzt. Die Flächen sollten dann abtrocknen, um sie dann mit einem Kunstharzlack zu überziehen. Es wurde dann erklärt, auch die Verbindung zwischen Garagendach und Balkon sei nicht mehr in Ordnung und müsse erneuert werden. Angeblich sollte dieser Bereich undicht sein. Außerdem müsse der gesamte Balkon abgedichtet werden. All diese zusätzlichen Arbeiten werde er zum Paketpreis von weiteren 5.000,00 € erledigen. Der Herr wendete sich dann Frau XXXXXX. Jetzt schlug er vor, das Dach zu verlängern, damit das Wasser nicht die Wand herunter laufe. Frau XXXXXX, die inzwischen skeptisch geworden war, fragte, was dies denn kosten solle. Hierauf ermittelte der Herr dann einen ins gesamten Paket-Preis von 18.000,00 €. Frau XXXXXX akzeptierte dies nicht sondern erklärte, er solle doch zunächst einmal das Dach fertig machen. Kurze Zeit später bat der Herr Frau XXXXXX nach unten zu kommen, er habe eine Liste vorbereitet. In der Tat hatte er eine Liste vorbereitet, auf der einige Positionen standen und am unteren Ende ein Betrag von 5.000,00 €. Diese Liste erfüllte nicht die Anforderungen, die man an eine Rechnung stellt. Auch der in der Zwischenzeit hinzugekommene Sohn der Familie XXXXXX begutachtete das Schriftstück und erklärte, dass dies keine Rechnung sei. Insbesondere fehle es bereits an der Angabe des Briefkopfes und der Mehrwertsteuer. Frau XXXXXX bestand deshalb darauf, dass eine ordnungsgemäße Rechnung unter Angabe der Mehrwertsteuer und des entsprechenden Briefkopfes sowie Ausführung der einzelnen verwendeten Materialien und Arbeiten erfolge. Hierzu meinte der Herr, dass sie dies ja schon vorher hätte sagen können.

Es dauerte nicht lange, als sich ein Nachbar bei Frau XXXXXX meldete und sagte, sie solle aufpassen, der Arbeiter beginne zu pfuschen, Ergänzend hierzu ist noch zu erklären, der Arbeiter, der die Arbeiten durchführte, nicht als einziger vor Ort war. Angeblich handelt es sich bei seinen Chefs um zwei Brüder. Dies waren die Personen, die auch die Verhandlungen geführt haben und die Rechnungen vorlegen wollten. Diese verblieben jedoch nicht die gesamte Zeit an der Baustelle, sondern waren ständig unterwegs. Angeblich mussten sie auch noch nach Mönchengladbach fahren. Frau XXXXXX fragte den jungen Mann dann, wann er denn das Dach lackieren wolle. Dieser erklärte, dass er das bereits getan habe. Auf die Frage, womit er das getan habe, zeigte er einen Kanister, schätzungsweise ein 5-Liter-Gebinde. In dem Kanister befand sich noch etwas Flüssigkeit. Frau XXXXXX erkannte sofort, dass die Menge dieses Kanisters niemals ausgereicht hätte, das ganze Dach zu bearbeiten. Sie bat den jungen Mann, ihr einmal zu zeigen, was in dem Kanister war. Als Letzterer dann den Kanister herum drehte, stellte Frau XXXXXX fest, dass es sich um eine Grundierung für Hauswände handelt. Die Behauptung des jungen Mannes war deshalb der Unwahrheit überführt. Im Zuge der Arbeiten war auch der Haussockel gestrichen worden. Diese Arbeiten waren unvollständig und damit mangelhaft ausgeführt worden.

Plötzlich bemerkte Frau XXXXXX, dass der Handwerker anfing seine Sachen zusammenzupacken. Sie rief ihren Sohn an und schilderte diesem, dass der Mann sich entfernen wolle, obwohl die Arbeiten noch nicht abgeschlossen seien. Der Sohn empfahl Frau XXXXXX dann die Polizei zu rufen. Die Polizei kam hinzu. Nachdem sie zunächst Bedenken hatte, dass sie für diese Sache zuständig sei, stellte sich in der Folgezeit heraus, dass es sich hier offensichtlich um einen der Polizei bekannten Betrugsfall handelt. Die Beamten nahmen die persönlichen Daten des Handwerkers auf. Dieser telefonierte dann auch mit seinen Chefs. Es kam ein Gespräch zwischen den Chefs und der Polizei zustande. Die Chefs weigerten sich offensichtlich ihren Namen und ihre Anschrift zu nennen. Schließlich konnte als Name der Personen der Name „Bloom" ermittelt werden. Eine Rückfrage bei der Polizei hat ergeben, dass dort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Damit befasst ist das Kriminalkommissariat in Benrath.

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