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Verband Wohneigentum: Ruhezeiten für Rasenmäher, Laubbläser oder elektrische Heckenschere

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Ruhezeiten für Rasenmäher, Laubbläser oder elektrische Heckenschere

Damit's auch mit dem Nachbarn klappt, hat der Gesetzgeber in der "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" genaue Zeiten vorgegeben für den Einsatz von Gartenmaschinen:
In Wohngebieten ist an Sonn- und Feiertagen generell sowie an Werktagen in der Zeit zwischen 20 und 7 Uhr alles, was Lärm macht, verboten. Was die verbleibende Zeit betrifft, so hängt es davon ab, ob Rasenmäher, Laubbläser oder elektrische Heckenschere besonders lärmarm sind und das mit dem Umweltschutzzeichen - dem blauen Engel auf weißem Grund - auch nachweisen können.

Mit dem Engel auf dem Mäher darf von 7 bis 20 Uhr Gras geschnitten werden. Ohne die Plakette dagegen sind dem Hobbygärtner weitere Einschränkungen auferlegt: Denn dann müssen die Messer zusätzlich von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr ruhen.
Für Josef Krah vom Fachbereich Baurecht und Umweltschutz ist klar, wie die Botschaft an die Gartenfreunde lauten muss: "Kauft euch Geräte mit offiziellen Umweltzeichen."

Quelle: Mannheimer Morgen - 18.04.2005, Verfasser "imo"

Hier die Zeiten nochmal in der Übersicht:
Geräte mit blauem Engel: 07:00 - 20:00 h
Geräte ohne blauen Engel: 09:00 - 13:00 h und 15:00 - 17:00 h
Nachtruhe für alle: 20:00 - 07:00 h

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