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Verband Wohneigentum: Ist Ihre Heizung noch fit?

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Muster der Betreuungsverfügung des Bundesministerium der Justiz als PDF, zum Runterladen .
Muster der Vorsorgevollmacht des Bundesministerium der Justiz als PDF, zum Runterladen.

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Förderung

  • Solare Zukunft

    Die weiterhin steigenden Energiepreise und das zunehmende Umweltbewusstsein veranlassen immer mehr Menschen, die Stromversorgung ihres Familienheimes zumindest teilweise auf die Sonne umzustellen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe an Förderprogrammen ...

  • Freizeitgartenbau

    Der eigene Garten und seine Gestaltung liegt unseren Gemeinschaften besonders am Herzen. Umfassende Informationen ...

  • Ist Ihre Heizung noch fit?

    Viele Menschen, die renovieren wollen, verschenken günstiges Geld vom Staat. Denn es gibt viele Fördermittel von Bund, Ländern und Gemeinden. Einen kompletten Überblick gibt zum Beispiel im Internet ...

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Ist Ihre Heizung noch fit?

Viele Menschen, die renovieren wollen, verschenken günstiges Geld vom Staat. Denn es gibt viele Fördermittel von Bund, Ländern und Gemeinden. Einen kompletten Überblick gibt zum Beispiel im Internet die Fördermitteldatenbank der Quelle Bausparkasse. Sie ist derzeit die umfangreichste und wird auf dem aktuellsten Stand gehalten.

Interessant ist, was die Nutzer interessiert:

Bei Kauf oder Neubau von Einfamilienhäusern stehen Anfragen zum Thema Energiesparen an der Spitze (45 Prozent). Bei Modernisierung und Umbau ist die Nachfrage nach Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen (31 Prozent) und Heizungstausch (27 Prozent) besonders groß. Speziell beim Thema Heizungstausch ist die Unsicherheit der Verbraucher sehr groß, bedauert Karlheinz Quiring von der Quelle Bausparkasse.

Hier gibt es zwei Verordnungen, die für den Eigenheimer wichtig sind: Die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) regelt den zulässigen Abgasverlust einer Heizung, der im Schornsteinfegerprotokoll ausgewiesen ist. Danach darf bei Heizungen zwischen 4 und 25 Kilowatt Leistung der Abgasverlust maximal 11 Prozent betragen, ab 25 bis 50 Kilowatt Leistung max. 10 Prozent – widrigenfalls fordert der Schornsteinfeger die Nach- oder Umrüstung der Heizanlage.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bestimmt – vereinfacht gesagt – die Angemessenheit des Energieaufwandes zum Beheizen eines Gebäudes und regelt die energetischen Anforderungen an Wohngebäude – unter Einbeziehung der Heizanlage. Betroffen sind Heizkessel, die vor dem 1. November 1978 in Betrieb gegangen sind, falls nicht zwischenzeitlich ein neuer Brenner eingebaut wurde. Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt, ist von diesem Zwang ausgenommen. Nur nach einem Eigentümerwechsel muss die Altanlage raus – und zwar innerhalb bestimmter Fristen!

Zurück zur staatlichen Unterstützung:

Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, z.B. bei der Wärmedämmung auf den Kauf von Dämmstoffen (Zuschuss 35 Euro je Quadratmeter aus dem Bundesprogramm für nachwachsende Rohstoffe).

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