Rechtsberatung

  • Gemäß unserer Ordnung über Verbraucherberatung erfolgen dem Bedarf entsprechend Rechtsberatungen in der Geschäftsstelle des Landesverbandes bzw. in den vertraglich verbundenen Anwaltskanzleien, Garten- und Baufachberatung durch vom Landesverband bestellte Fachleute.

  • Auf der Grundlage der Verbraucherberatungsordnung des Landesverbandes vom 28.01.2012 werden Beratungen zu Fragen, die sich auf Haus und Grundstück beziehen, auch durch Juristen angeboten. Bei Bedarf müssen die betreffenden Siedlerfreunde einen entsprechenden Antrag (schriftlich!) an die Landesgeschäftsstelle stellen. Hier wird dann für einen vertraglich mit uns zusammenarbeitenden Rechtsanwalt eine Kostendeckungszusage erteilt. Auf dieser Grundlage kann ein Termin mit dem Anwalt erteilt werden, um eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, die eine Beratungszeit von 20 Minuten umfaßt.

  • Die Inanspruchnahme der kostenlosen Verbraucherberatung setzt voraus, daß die Mitgliedschaft im Landesverband mindestens 6 Monate besteht und die Beitragszahlung keinen Rückstand von mehr als 3 Monaten aufweist.


Wortlaut der Verbraucherberatungsordnung auf den Seiten der "Örtlichen Gemeinschaften"

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