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Verband Wohneigentum: Organe des Landesverbandes

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Organe des Landesverbandes

Die Mitgliederversammlung
als höchstes Organ, die mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen ist und als Delegiertenversammlung durchzuführen ist.

Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 10 Personen zusammen.

Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes zwischen den Vorstandssitzungen.

Ausführliche Angaben
zu den Organen des Landesverbandes können in der Satzung nachgelesen werden.

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