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Verkaufsveranstaltung in der Apotheke
Zahlreiche Apotheken werben derzeit mit „Aktionstagen gegen Rückenschmerzen“. Die Verbraucher sollen sich rechtzeitig einen persönlichen Beratungstermin gegen die „Volkskrankheit Nr. 1“ sichern.
Viele Verbraucher haben dies auch bei der Apotheke ihres Vertrauens getan in der Hoffnung, Linderung für Rückenschmerzen zu erlangen. Vor Ort trafen sie aber auf Verkäufer, die Massageliegen an den Mann und die Frau bringen wollten. Diese Liegen, die mittels einer Andullationstherapie (= Resonanzschwingungen) helfen sollen, kosten sagenhafte 4500,- € - großzügig wird ein Apothekenrabatt von 700,- € gewährt.
„Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, solche Produkte ohne ärztliche Beratung zu erwerben“, so Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Überlegt es sich der Verbraucher anders, kann es schwierig werden diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. sieht den Trend zu Verkaufsveranstaltungen in Apotheken, die teilweise den Charakter von Kaffeefahrten ausstrahlen, äußerst kritisch. Gerade Apotheken genießen bei ihren Kunden eine besondere Vertrauensstellung. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die ausstellenden Firmen dies ausnutzen, um sich einen seriösen Anstrich zu geben.
Alle betroffenen Verbraucher, die sich im Nachhinein überrumpelt fühlen, sollten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale aufsuchen, um die rechtlichen Möglichkeiten zu klären, aus einem solchen Kaufvertrag wieder herauszukommen.
Wer zudem Fragen zu der medizinischen Wirksamkeit solcher Liegen hat, kann unsere Hotline der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) unter 0431/590 99 – 60 zum Ortstarif anrufen.
Unseriöse Massenabmahnungen stoppen - Gesetz zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken muss endlich auf den Weg
Die massiven Abmahnungen von Verbrauchern wegen Urheberrechtsverletzungen und die Kriminalisierung der Betroffenen müssen endlich ein Ende haben, fordert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bereits seit Monaten.
Hunderte Verbraucher kamen in den letzten Jahren mit Schreiben von Anwälten, die sich auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben, in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Diese Anwälte versuchen dabei stets Maximalforderungen geltend zu machen und legen dabei in ihrem Sinne die gesetzlichen Schwächen des geltenden Urheberrechts aus.
Neuerdings werden vermehrt pornografische Werke abgemahnt, die von minderwertiger Qualität sind und anderweitig gar nicht erworben werden können. Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass diese „Werke“ lediglich produziert werden, um mit diesen nur über Abmahnungen Kasse machen zu können.
„Um diese fragwürdigen Machenschaften in die Schranken zu verweisen, darf die Bundesregierung die Novellierung des Urheberrechtes nicht länger verschleppen und muss es noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen“, fordert Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Die Vorschläge der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechtes gehen in die richtige Richtung, sind aber noch verbesserungswürdig. Wichtig wäre unter anderem eine Begrenzung des Streitwerts bei der ersten Abmahnung auf 500 Euro mit der Folge, dass sich die Abmahngebühr auf etwa 90 Euro begrenzt. Bislang sieht der Gesetzesentwurf „nur“ eine Abmahngebühr von 155,30 Euro vor.
„Je kleiner der finanzielle Anreiz für Abmahnungen ist, desto eher wird der Spuk mit der Geschäftemacherei in diesem Bereich aufhören“, so Wita weiter. Allein in den ersten Wochen des neuen Jahres kamen Verbraucher mit Abmahnungen in die Verbraucherzentrale, die ein Gesamtvolumen von über 200.000 Euro aufwiesen. Im letzten Jahr betrug das Gesamtvolumen rund 1,2 Millionen Euro.
Derzeit liegt das Gesetz durch koalitionsinterne Streitigkeiten auf Eis. Einige vermuten sogar, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr durch den Bundestag kommt. Dr. Konstantin von Notz, MdB - Bündnis 90/Die Grünen, hat sich heute über die Situation der schleswig-holsteinischen Verbraucher informiert. „Die Bundesregierung muss endlich handeln. Probleme der Urheberrechtsdurchsetzung in der Digitalen Welt dürfen nicht auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen werden,“ so Dr. von Notz.
Bis zu einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes empfiehlt die Verbraucherzentrale, bei Abmahnungen nicht vorschnell irgendetwas zu unterschreiben, sondern stattdessen sich Rechtsrat bei einem Anwalt oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale einzuholen.
© Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V.