Pressemitteilungen:

Kurz notiert: Besuch bei der Finanzministerin

Am 21. August 2019 haben sich die Finanzministerin Monika Heinhold, der 1. Landesvorsitzende Bernd Heuer und der Landesgeschäftsführer Malte Ohl zu einem einstündigen Gedankenaustausch getroffen.
Schwerpunkmäßig wurden die Standpunkte des Landesverbandes und der Landesregierung zu den Themen Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Straßenausbaubeiträge erörtert.

PRESSEMITTEILUNG
Grundsteuer verfassungswidrig - Reform muss 2019 stehen
Verband Wohneigentum fordert sozial ausgewogene Reform

Bonn/Karlsruhe, 10. April 2018. Heute hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuer in ihrer aktuell gültigen Ausgestaltung als verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber ist aufgetragen, bis Ende 2019 die seit gut 20 Jahren diskutierte Reform durchzuführen. Andernfalls entfällt die Rechtsgrundlage, die gleichheitswidrigen Regeln des Bewertungsgesetzes dürfen dann nicht mehr angewandt werden.

Auf der Grundlage einer rechtswirksamen Neuregelung wären sämtliche Grundstücke neu zu bewerten. Der Senat räumt für den absehbar erheblichen Aufwand eine weitere Frist von fünf Jahren ein, längstens bis 2024.
Dem nicht genug: Der Senat hat Hinweise für die Reform gegeben, an denen der Gesetzgeber nicht vorbeikommen wird. Der Verband Wohneigentum begrüßt vor allem die Eröffnung einer alternativen Berechnungsgrundlage. Präsident Manfred Jost, der bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe anwesend war, stellt mit Genugtuung fest: "Die Neuordnung kann beginnen. Der Hinweis auf die regelmäßig zu wiederholende Neubewertung, die fällig ist, wenn die Bemessungsgrundlage an den Verkehrswert gebunden ist, sollte zum Umdenken führen. Die Reform muss verwaltungstechnisch einfach, für den Bürger nachvollziehbar und wenig streitanfällig sein". Komplizierte, mittelfristig wiederkehrende, angreifbare Wertermittlungen sollte der Gesetzgeber den Finanzämtern und Gemeinden ersparen.

Forderung: soziale Reform
Der Verband Wohneigentum fordert umgehend eine Reform, die sozial tragbar ist und keine wachsende Mehrbelastung nach sich zieht. Vor allem für selbstnutzende Wohneigentümer, die mit ihrem Grund und Boden nicht wirtschaften und daher keine Erträge erzielen können, ist eine Besteuerung wichtig, die nicht in die Vermögenssubstanz eingreift.

Einheitswerte verworfen
Das Bundesverfassungsgericht hat die bis heute angesetzten Einheitswerte verworfen, die als Bemessungsgrundlage nach den Wertverhältnissen von 1964 (alte Bundesländer) beziehungsweise von 1935 (neue Bundesländer) berechnet werden. Die Verfassungswidrigkeit ergebe sich aus der Nichtberücksichtigung der tiefgreifenden wertbildenden Veränderungen, ein "klarer Verstoß" gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 des Grundgesetzes. Weder die Entwicklung der neu gebauten oder modernisierten Gebäude selbst, als auch die Wertentwicklung auf dem Immobilienmarkt seien in den Einheitswerten weiter fortgeschrieben worden.
Ziel der bisherigen Bewertungsregeln sei es, Einheitswerte zu ermitteln, die dem Verkehrswert der Grundstücke zumindest nahekommen. Der Verkehrswert sei in diesem System die Bezugsgröße, stellt das Gericht fest und folgert: "Da diese Verhältnisse typischerweise verkehrswertrelevanten Veränderungen unterliegen, bedarf es in regelmäßigen und nicht zu weit auseinanderliegenden Abständen einer neuen Hauptfeststellung."
Umgekehrt kann demnach der Gesetzgeber auch eine Grundlage wählen, die kostenneutral ist, und die erforderliche Differenzierung über andere Faktoren, insbesondere die Hebesätze vornehmen. Das sollte Maßgabe der jetzt neu zu führenden Reformdebatte sein. Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum ein. Es führt aus, der Steuergesetzgeber darf "aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung typisieren und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen, wenn die daraus erwachsenden Vorteile im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen, er sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert und ein vernünftiger, einleuchtender Grund vorhanden ist."

Reformvorschläge
Das zuletzt politisch favorisierte Modell der Bundesratsinitiative, gegen das die Länder Bayern und Hamburg votiert hatten, ist aus Sicht des Verbands Wohneigentum zu kompliziert, langwierig und teuer. Dieses Kostenwertmodell ist daher klar abzulehnen. Denn der als Bemessungsgrundlage gewählte sogenannte Kostenwert des Grundstücks soll sich aus dem Bodenrichtwert und dem Sachwert des Gebäudes zusammensetzen. Wie die alten Einheitswerte müsste auch dieser Wert alle sechs Jahre überprüft und angepasst werden. Wertsteigerungen, die aus Steigerungen der Grundstückspreise oder beispielsweise aus umfangreichen energetischen Investitionen ins Gebäude resultieren, führen aber nicht zu höheren Einkünften. Gerade der selbstnutzende Wohneigentümer würde, wie auch Mieter, zunehmend belastet. Allein für die Ersterhebung werden fünf Jahre angesetzt, es geht um rund 35 Millionen Grundstücke.
Präsident Manfred Jost fordert für den Verband Wohneigentum: "Die Bemessungsgrundlage kann und muss einfach festzustellen sein. Das ist beim sogenannten Äquivalenzmodell eher gegeben." Hier würde die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer aus den physikalischen Flächen, und nicht aus dem Marktwert des Grundstücks und des Gebäudes errechnet. Auf dieser wertneutralen Basis könnten die verschiedenen Nutzungsarten durch unterschiedliche Multiplikatoren berücksichtigt werden. Neben einer grundsätzlich einfachen Pauschalierung kämen so einige wenige modifizierende Faktoren zum Tragen. Vorteil: Steigende Grundstückspreise und Baukosten oder wertsteigernde Modernisierungen würden nicht auch noch einen automatischen Anstieg der Grundsteuer nach sich ziehen.

Neue Reformdebatte
Ziel der Kommunen ist natürlich, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten. Immerhin werden so fast 14 Milliarden Euro jährlich in die Kassen von Städten und Gemeinden gespült. Das Bundesverfassungsgericht weist ausdrücklich auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers hin: Bei Erfassung der Bemessungsgrundlage seien auch andere Belastungsmaßstäbe als bisher denkbar. Vor allem sei es grundgesetzkonform, die Entscheidung über die Höhe der Grundsteuer dem Gesetzgeber und der Hebesatzgemeinde zu überlassen.
Die Diskussion um eine Reform nach dem Verfassungsgerichtsurteil wird künftig aber so zu führen sein, dass eine komplizierte, streitanfällige, verwaltungs- und auch datenintensive Erfassung von Grundstücken und Wohngebäuden vermieden wird. Verschiebungen werden auch bei einer verwaltungstechnisch einfachen Reform auf Äquivalenzbasis nicht ganz verhindert werden können. Nach der Festlegung der Bemessungsgrundlage sollten daher die Kommunen darauf achten, wie sie ihre Hebesätze gestalten.
Auf Kosten der Eigenheim- und Reihenhausbesitzer dürfen Einnahmewünsche der Städte und Gemeinden nicht ungebremst Einzug halten. Präsident Manfred Jost: "Nehmen die Kommunen keine Rücksicht, müssen notfalls weitere Maßnahmen, wie Deckelung der Hebesätze, bedacht werden. Die Reform muss mehr als aufkommensneutral sein, nämlich sozial gerecht."

Der Verband Wohneigentum wird die Reformdiskussion kritisch begleiten.

Pressemitteilung: Versprochen ist "versprochen"?

fragt sich mittlerweile der Landesvorstand des Verbandes Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V., vertreten durch den 3. Landesvorsitzenden Wolfgang Kottek.
Vor der Wahl gab es Aussagen der Parteien, die Hoffnung auf Gerechtigkeit machten. Hat man sich da nur "versprochen"?
Bereits im Frühjahr 2017 hat der Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. als erster großer Verband eine Petition in den Landtag eingebracht, die leider wie auch die folgenden Petitionen in dieser Sache, abschlägig beschieden wurden!
Die Verunsicherung wird täglich größer, zumal die angestrebte Lösung, alles den Kommunen zu überlassen, den weniger gut betuchten Kommunen keinen Spielraum lässt. Sie müssen Gebühren erheben.
Wir fordern daher den schleswig-holsteinischen Landtag auf, endlich Taten folgen zu lassen, das Gesetz zu verabschieden und den Kommunen Geld in die Hand zu geben, das zweckgebunden für den dringend nötigen Straßenausbau verwandt werden muss.
Die Verunsicherung muss kurzfristig ein Ende haben, damit Familien endlich wieder einigermaßen beruhigt in die Zukunft blicken können, ohne befürchten zu müssen, im Alter durch Kommunen in die Armut getrieben zu werden" fordert Wolfgang Kottek abschließend.

V. i. S. d. P.
Wolfgang Kottek

Pressemitteilung: Jamaika kommt nicht weiter

Stillstand bei der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die schleswig-holsteinischen Kommunen.
Der Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. fordert nunmehr zum Schutz der noch Beitragspflichtigen und Opfer der Straßenausbaubeitragssatzung des Landes Schleswig-Holstein dazu auf, die Handwerkerleistungen der Kosten steuerlich geltend zu machen. Der Bund der Steuerzahler lässt derzeit prüfen, ob dies möglich ist, da Gerichte hier bisher keine Klarheit geschaffen haben. Der Tipp des Verbandes lautet daher, die Handwerkerleistung geltend zu machen. Sollten sich Kommunen weigern, diese aufzuschlüsseln, empfehlen wir 50 Prozent anzusetzen. Sollten Finanzämter dies akzeptieren, können vielleicht Härten abgemildert werden; wenn nicht, sollten Eigentümer/-innen gegen den Bescheid Einspruch einlegen und bitten, bis zur abschließenden Klärung das Verfahren ruhen zu lassen, erklärte der 3. Landesvorsitzende Wolfgang Kottek für den Landesvorstand des Verbandes Wohneigentum Schleswig-Holstein e. V. Viele Kommunen wollen endlich Klarheit, bekommen diese aber nicht. Da Ausbaumaßnahmen weiterlaufen, sind die Kommunen derzeit noch immer in der Pflicht, Beiträge zu erheben.

V. i. S. d. P.
Wolfgang Kottek

Pressemitteilung: "Quo vadis Ehrenamt?"

Der Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. stellt immer häufiger fest, dass die Ausübung des Ehrenamtes durch staatliche Auflagen immer mehr erschwert, bzw. durch auferlegte Kosten teilweise unmöglich gemacht wird. Nur durch Ehrenamtsmessen, Beteuerungen usw. kommt keine positive Bewegung in die überhöhten Reglementierungen!
Kinderfeste, Seniorenausflüge, Umzüge, Stände, Aufführungen, selbst Vorträge oder Nachbarschaftshilfen laufen Gefahr, nicht mehr umgesetzt werden zu können, da für vieles, wenn nicht alles, Nachweise über Versicherungen, Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, Ordnungsamt usw. beigebracht werden müssen. Sollten für diese Einsätze auch noch im Einzelfall geringe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, wird sogar das Finanzamt aufwendig durch die jeweiligen Träger eingeschaltet.
Die Krönung oder der Tod von Veranstaltungen (selbst Kinderfesten) sind die Gebühren der GEMA, die sich ein ehrenamtlich geführter Verein kaum noch leisten kann.
Deshalb lautet die Forderung unseres Verbandes, dass sich alle demokratischen Parteien, bei denen das Ehrenamt noch etwas zählt, kritisch hinterfragen, ob es nicht zwingend geboten ist, Veranstaltungen zu erleichtern und Unterschiede zwischen kommerziellen Anbietern und Vereinen zu machen, die für die Allgemeinheit soziales Engagement betreiben.
Wir sind gerne zu Gesprächen bereit, so Bernd Heuer und Wolfgang Kottek für den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V.

Wolfgang Kottek

Pressemitteilung: "Förderung Einbruchschutz"

Der Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. freut sich darüber, dass die neue Landesregierung die Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls aufgestockt hat.
Diese Mittel, die bei der Investitionsbank SH beantragt werden können, werden viele Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins in Anspruch nehmen, um ihr Eigentum zu schützen.
Gleichzeitig mahnt der Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. jedoch an, die Polizei des Landes sachgerecht auszustatten und personell entsprechend des erforderlichen Bedarfs aufzustocken.
Auch sollte jede Schließung einer Polizeidienststelle überdacht werden.

Malte Ohl

Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. fordert eine Anpassung des Erbbaurechts

"Die Modalitäten der Vergabe des Erbbaurechts bei auslaufenden Verträgen sind nicht mehr zeitgemäß. Ursprünglich war die Vergabe von Erbbaurechten für Familien gedacht, die sich nicht zu hoch verschulden konnten oder wollten.

Die Grundlage der derzeitigen Berechnung basiert größtenteils auf Lage und Laufzeit des Vertrages. Dies ist bei einer Vielzahl von Grundstücken nicht praktikabel, da bei oft großen Grundstücken nach Garten- und Bauland zu unterscheiden ist. Bei der vielfach angewandten Methode, die Grundstücke nur als Bauland zu bewerten, sind die geforderten Grundstückspreise wesentlich höher als der Gebäudewert. Dies können sich viele nicht mehr leisten, da die Verträge im Alter auslaufen, wo viele Wohneigentümer nur auf Renten oder andere Zahlungen angewiesen sind.

Der teilweise geforderte Erbbauzins, welcher derzeit durchschnittlich bei 4 Prozent liegt, ist nicht mehr zeitgemäß. Der Verband Wohneigentum fordert hier von den betroffenen Kommunen eine realistische Zinsanpassung, der eine Obergrenze enthalten muss. Nur so können Wohnungseigentümer/-innen sicher für die Zukunft planen.
Auch das Land ist hier in der Pflicht, den Kommunen diese Möglichkeit zu eröffnen!
Soziale Besonderheiten (z. B. Kinder, Wohnberechtigungsschein) sind ebenfalls in die Anpassungen verbindlich aufzunehmen.
Der Verband Wohneigentum sieht sich gezwungen, hier Partei für Betroffene zu ergreifen, da die Gefahr besteht, dass Wohneigentümer nach Jahrzehnten ihr Haus verlassen müssen", so Wolfgang Kottek vom Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. abschließend.

Wolfgang Kottek

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