Freie Schornsteinfegerwahl Auszug eines Zeitungsartikels vom 11. Februar 2012

"Keine Angst vorm schwarzen Mann"

Seit 2008 sind die Kunden nicht mehr an das Schornsteinfegermonopol gebunden, sondern können einen Kaminkehrer aus einem EU-Land holen.

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

  • Auf Drängen der EU, die Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht hat, hat der Bundestag 2008 die Kehr- und Überprüfungsordnung reformiert und das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz beschlossen. Die EU hatte in der seit 1969 in Deutschland geltenden Monopolregelung für Schornsteinfeger einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs-und Dienstleistungsfreiheit gesehen.

  • Kunden, die wechseln wollen, benötigen den Feuerstättenbescheid, den der Bezirkskaminkehrermeister ausstellen darf. Darin ist festgelegt, welche Tätigkeiten für die Feuerstätten zu erledigen sind. Die Kunden sind verpflichtet, diese Arbeiten ausführen zu lassen. Sie dürfen sich dazu auch einen Schlotfeger aus dem EU-Ausland suchen.

"Der Kaminkehrer ist verpflichtet, seine Termine fünf Tage vorher anzukündigen"

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.