Leistungen

Merkblatt für Mitglieder
Die Leistungen des Verbandes Wohneigentum

Sehr geehrtes Mitglied,
für Ihren Jahresbeitrag bei der örtlichen Siedlergemeinschaft erhalten Sie über den
Landesverband des Verbandes Wohneigentum nachfolgend aufgeführte Leistungen.
Heben Sie dieses Merkblatt bei Ihren Versicherungsunterlagen auf, um es jederzeit
griffbereit zu haben.
Es können pro Person nur jeweils 3 Mitgliedschaften abgeschlossen werden.

DIE MITGLIEDSCHAFT BEINHALTET:
» Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
» Bauherrenhaftpflichtversicherung (bis zu einer Bausumme von 750.000 €)
» Spezialrechtsschutz für Haus- und Grundbesitz
» Kostenlose Rechtsberatung über die Bezirksgeschäftsstellen u. Landesverband
» Farbige Monatszeitschrift "Familienheim und Garten"
» Fachvorträge durch Referenten in den örtlichen Siedlergemeinschaften
» Als Mitglied im Verband Wohneigentum haben Sie die Möglichkeit, kostengünstige
Ergänzungsversicherungen (z.B. Privathaftpflicht, Hundehaftpflicht,
Wohngebäudeversicherung) abzuschließen.

DIE HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Deckungssumme. 10.000.000 € pauschal für Personen- u. Sachschäden
60.000 € Vermögensschäden
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. jemand
auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.
Diese leistet für Schäden die verursacht werden, durch die unzureichende Beachtung z.B.
a) der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs,
schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
b) der Instandhaltung herab fallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)
c) Heizöltanks bis zu 11.000 Liter Gesamtfassungsvermögen für das versicherte
Grundstück
Die Mitgliedschaft beinhaltet Versicherungsschutz für j e w e i l s:
» ein Familienheim
» ein Wochenendhaus oder eine Ferienwohnung
» ein Schrebergarten
» ein unbebautes Grundstück

1. Das Familienheim
Kann bis zu 4 Wohnungen haben, wenn Sie das Anwesen selbst bewohnen oder bis zu 3
Wohnungen, wenn Sie das Anwesen nicht selbst bewohnen. Bei mehreren Eigentümern sind
diese namentlich zu benennen.

2. Das Wochenendhaus oder Ferienwohnung
Muss sich im Inland befinden und von Ihnen oder Ihren Angehörigen ausschließlich zu
Wohnzwecken genutzt werden.

3. Der Schrebergarten/ das unbebaute Grundstück (max. 2.500 qm)
Selbstgenutzter Garten, Bauerwartungsland für ein Familienheim muss im Inland gelegen
sein.

Erklärung:
Garagen, Tiefgaragenplätze, Stellplätze, Garagenhöfe und dergleichen, die zum versicherten
Objekt gehören und von dem dort wohnenden Eigentümer oder Mieter genutzt werden, sind
kostenlos mitversichert.

Eigentumswohnung:
Besondere Vereinbarung für Eigentumswohnanlagen (WEG):
Mit versichert sind Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 4 Wohnungen -keine
gewerbliche Nutzung-, bei denen alle Wohnungseigentümer eine Mitgliedschaft für die
jeweilige Eigentumswohnung haben.
Voraussetzung ist, dass die betreffende WEG nicht durch einen gewerblichen Verwalter
vertreten wird.
Bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnanlage) gelten nur die gesetzlichen Haftungen aus
dem sog. "Sondereigentum" lt. "Teilungserklärung" als mitversichert. Nicht versichert sind die
Haftungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kleinstgewerbe:
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung tritt auch ein, wenn sich in einem
versicherten Objekt ein "Kleinstgewerbebetrieb" befindet.
Kleinstgewerbebetrieb ist z.B. Vermietung von Ferienwohnungen, Frühstückspensionen,
Schreibdienste, Reparaturbetriebe.
Ein Jahresumsatz von 30.000 € wird nicht überschritten. Eine ordnungsgemäße
Gewerbeanmeldung liegt vor.

Tiere:
Versichert sind Sie auch als Hüter oder Halter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren
(Vögel, Geflügel, Bienen, Katzen, Schafe) - nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden,
sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder
landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

DIE BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Deckungssummen: 10.000.000 € pauschal für Personen- u. Sachschäden
60.000 € Vermögensschäden
Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Bauherrenhaftpflicht, als Bauherr von Bauarbeiten
(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabungsarbeiten) auf dem versicherten
Anwesen bis zu einer Bausumme von 750.000 €.
Der Haftpflichtschaden muss einem Dritten (nicht am Bau beteiligten)
entstehen.

Diese Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer
Unfallversicherung für Bauhelfer.

Was tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
? Meldung des Schadens direkt an die Geschäftsstelle des
Verband Wohneigentum, Landesverband Bayern e.V.
? Übersendung eines Schadenformulars
? Vollständig ausgefülltes Schadensformular an den Landesverband
zurücksenden.

HAUS-UND WOHNUNGS-RECHTSCHUTZ
Versicherungssumme im Nachbarrecht: 2.000 €
Versicherungssumme in allen anderen versicherten Fällen: 500.000 €
Der Haus- und Wohnungs-Rechtschutz umfasst Leistungen bei außergerichtlichen und
gerichtlichen Streitigkeiten sowie bei Erschließungs- oder Anliegerabgaben im Klageverfahren
für jedes versicherte Objekt.
Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 € je Rechtschutzfall.
Bei einer Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an!
In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Selbstbeteiligung 350 €, wenn das Verfahren
im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird.
Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 € je Rechtschutzfall.
Vor Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt muss durch den
Landesverband Bayern e.V. Deckungszusage beantragt werden

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle des Verbandes Wohneigentum, Landesverband
Bayern e.V.
Hier erhalten Sie weitere Auskünfte:

Verband Wohneigentum, Landesverband Bayern e.V.
Max-Planck-Str. 9, 92637 Weiden
Tel.: 0961/482880 Fax: 0961/4828836
bayern@verband-wohneigentum.de

Bezirksverband Unterfranken e.V.
Rennweger Ring 15, 97070 Würzburg
Tel: 0931/51042 Fax: 0931/4651003
unterfranken@verband-wohneigentum.de

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