Steuertipp: "Mitgliedsbeitrag"

Steuertipp: "Mitgliedsbeitrag"

Steuertipp:
Steuertipp: "Mitgliedsbeitrag"   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar
Der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. ist vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt als gemeinnützig anerkannt.

Daher können sich die Mitgliedsbeiträge steuermindernd auswirken; denn sie sind gemäß § 10b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV n.F. bei der Einkommensteuer abzugsfähig > Eintrag in Zeile 48 des Vordrucks.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gelten erleichterte Nachweispflichten für Spenden und Mitgliedsbeiträge. Bisher mussten die Zahlungsnachweise zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden (Belegvorlagepflicht).

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 sind jedoch die Nachweispflichten erleichtert worden. Es gilt nunmehr eine sog. Belegvorhaltepflicht, d.h. die Nachweise sind künftig nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen und bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren.

Bei einer Anforderung durch das Finanzamt empfehlen wir unseren Mitgliedern, sich von der Landesgeschäftsstelle eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung des Mitgliedbeitrags ausstellen zu lassen.

Quelle: Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.

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