Grundsteuerreform - Auf Eis gelegt ?

Grundsteuerreform - Auf Eis gelegt ?

18.04.2017

Die Grundsteuerreform wird offenbar wieder verschoben. Am 4. November 2016 hatte der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, den Entwurf der Grundsteuerreform, der eine Änderung des Grundgesetzes und ein neues Bewertungsgesetz umfasst, beim Bundestag einzubringen. Dagegen stimmten die Länder Bayern und Hamburg. Die Bundesregierung sieht nach diesem Ergebnis noch Klärungsbedarf wie aus dem Finanzausschuss des Bundestags verlautete.

Grundsteuerreform - Auf Eis gelegt ?
Grundsteuerreform - Auf Eis gelegt ?   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar
Das Modell, das die Länder Hessen und Niedersachsen erarbeitet haben, wird auch vom Verband Wohneigentum kritisiert. Die geplante Neubewertung von Grundstück und Gebäude darf keinesfalls zu kompliziert, streitanfällig und auf Dauer zu verwaltungsintensiv werden. In den Ballungsräumen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen könnten die Steuereinnahmen deutlich höher werden. Dies brachten Bayern und Hamburg als Grund ihrer Ablehnung vor. Außerdem befürchten sie, einen Großteil der Mehreinnahmen über den Länderfinanzausgleich abführen zu müssen.

Die Bundesregierung befürwortet zwar die Reformbemühungen um eine "rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage". Doch ob das vorgelegte Modell dies erreichen könne, müsse im weiteren Verfahren geprüft werden. So wird man sich entweder auf ein alternatives Reformmodell einigen oder den sogenannten horizontalen Finanzausgleich neu regeln müssen.

Der Verband Wohneigentum fordert nicht nur eine aufkommensneutrale, sondern vor allem sozial gerechte Steuerreform. Mehrbelastung selbstnutzender Wohneigentümer, insbesondere bei Wertsteigerung der Immobilie durch energetische oder altersgerechte Sanierung oder Verteuerung der Lage wegen Nachfragebooms muss vermieden werden. Schon ohne Reform wurde die Grundsteuer in den letzten fünf Jahren von 61 Prozent der Kommunen angehoben, so eine aktuelle Studie von Ernst & Young. Die Grundsteuerreform wird vermutlich in der nächsten Legislaturperiode neu auf die Agenda kommen.

Quelle: Verband Wohneigentum

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