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Aktuelle Informationen
Letzte Änderung: 08.02.2012 im Themenblock Fracking / Grundwasserbelastungen / PFT
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Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. bietet seinen Mitgliedern folgende Leistungen an:
Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz
Gartenberatung
Rechtsberatung
Steuerberatung
Energie- und Bauberatung
Sonderkonditionen unserer Vertragspartner
Verbandszeitschrift
Der VERBAND WOHNEIGENTUM NORDRHEIN-WESTFALEN E.V. ist mit rund 135.000 Mitgliedern Ihr Partner fürs Eigenheim – als Interessenvertretung und mit einem umfangreichen Service-Paket:
Grundabsicherung für Haus und Garten
kompetente Hilfe in Rechts- und Steuerfragen
Beratung zu den Themen Bauen und Energiesparen
praxisnaher Rat rund um Haus und Garten
Sonderkonditionen bei zahlreichen Vertragspartnern
Unsere Verbraucherberatung ist neutral und unabhängig. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert und können deshalb unsere Leistungen besonders günstig anbieten. Sie profitieren von den Vorteilen eines großen Verbundes.
Mitglied im Verband Wohneigentum zu sein bedeutet, Haus und Garten in einer starken Gemeinschaft zu genießen. Nach dem Motto:

Leitbild
des VERBAND WOHNEIGENTUM NORDRHEIN-WESTFALEN E.V.
Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung
(im Mitgliedsbeitrag enthalten)
Die Deckungssummen je Schadensereignis betragen 3.000.000,- € für Personen- und/oder Sachschäden, sowie 100.000,- € für Vermögensschäden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
(im Mitgliedsbeitrag enthalten)
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet den Versicherungsschutz für Um-, Aus- oder Neubau bzw. Reparaturen sowie Selbsthilfearbeiten an dem Familienheimgrundstück, soweit der Bauwert den Betrag von € 300.000,- nicht übersteigt (keine Unfallversicherung).
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt bei allen Haftpflichtversicherungen 250 € je Schadenfall.
(im Mitgliedsbeitrag enthalten)
Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.
Wichtig!
Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung vor einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
Die Gartenfachberatung des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. berät zu allen Gartenfragen und –problemen. Die Mitglieder haben die Möglichkeit sich per Telefon, E-Mail oder Brief direkt an den Gartenfachberater zu wenden.
Außerdem bieten die ständig aktualisierten Tipps & Tricks auf der Website der Gartenfachberatung Rat und Informationen zu vielen Gartenthemen und -fragen.
In Kreisverbänden, in denen bereits ausgebildete ehrenamtliche Gartenfachberater vorhanden sind, ist meist auch eine kostenlose Problemberatung vor Ort möglich.
Rund um die Uhr finden Sie jede Menge interessante und nützliche Informationen auf unserer Website:
http://www.gartenfachberatung.de
Die Gartenfachberatung erreichen Sie
Mo - Do von 11:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 0231/94 11 38 40
Fax: 0231/94 11 38 99
E-Mail: gfb@vwwl.de
Adresse:
Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
Himpendahlweg 2
44141 Dortmund
In allen mit dem Haus- und Wohneigentum verbundenen Rechtsfragen können sich die Mitglieder durch kompetente Ansprechpartner beraten lassen.
Wir weisen daraufhin, dass die Rechtsberatung der Mitglieder nur kostenlos ist, wenn diese bei einem unserer Vertragsanwälte eingeholt wird.
Wie kann ich die "Rechtsberatung" als kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen?
1. in der Geschäftsstelle in Dortmund nach Terminabsprache telefonisch unter der Rufnummer 0231/94 11 38 0.
Montag | 10:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 10:00 - 15:00 Uhr |
und außerhalb dieser Zeiten und zu einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Vereinbarung.
2. bei einem unserer Vertragsanwälte
Die Rechtsberatung wird durch unsere Vertragsanwälte durchgeführt.
In allen mit dem Haus- und Wohneigentum verbundenen Steuerfragen können sich die Mitglieder durch kompetente Ansprechpartner beraten lassen.
Wie kann ich die "Steuerberatung" als kostenfreie Grundberatung in Anspruch nehmen?
Steuerberater Czeczka - Heimann - Böhm in Dortmund
an jedem ersten Mittwoch im Monat von 15:00 - 17:00 Uhr persönlich oder telefonisch nach Terminabsprache unter der Rufnummer 0231/94 11 33 0
Die Steuerberatung wird durch unsere Vertragssteuerberater durchgeführt.
In allen mit dem Haus- und Wohneigentum verbundenen Steuerfragen können sich die Mitglieder durch kompetente Ansprechpartner beraten lassen.
Wie kann ich die "Steuerberatung" als kostenfreie Grundberatung in Anspruch nehmen?
Steuerberater Czeczka - Heimann - Böhm in Dortmund
an jedem ersten Mittwoch im Monat von 15:00 - 17:00 Uhr persönlich oder telefonisch nach Terminabsprache unter der Rufnummer 0231/94 11 33 0
Die Steuerberatung wird durch unsere Vertragssteuerberater durchgeführt.
http://www.verband-wohneigentum.info/sbList.htm?cid=184