Abfall

Verband Wohneigentum Hessen e.V. setzt sich für seine Mitglieder in Frankfurt am Main ein siehe:
Siedlergemeinschaft Goldstein

Abfallgebühren in Frankfurt am Main

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich durch die Medien erfahren haben, wurde das Musterverfahren gegen die Abfallgebühren der Stadt Frankfurt am 30.03.2016 durch das Verwaltungsgericht in Frankfurt per Urteil entschieden. Die Klage gegen den Gebührenbescheid der Stadt Frankfurt für die Abfallbeseitigung ist abgewiesen worden.

Unser Vertragsanwalt teilt mit, dass bereits im Verhandlungstermin die Kammer erkennen ließ, in welche Richtung sie tendiert. Die Behauptung, durch die vielen eingeschalteten Unternehmen würden die Entsorgungskosten unnötig verteuert, hat das Gericht nicht gelten lassen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist nicht erkennbar, dass das Prinzip der Erforderlichkeit der Kosten verletzt würde. Das Gericht schließt dies daraus, dass die Preise der eingeschalteten Drittunternehmen den Vorgaben des Leitfadens für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten entsprechen. Die von unserem Vertragsanwalt in diesem Zusammenhang gerügte Nichtberücksichtigung der Dividendenausschüttungen griff deshalb nicht durch, weil es der Stadt Frankfurt gelungen ist, das Gericht davon zu überzeugen, dass tatsächlich die Dividenden auch, soweit sie aus dem Geschäftsbereich der Abfallentsorgung stammen, in die Kalkulation einbezogen sind. Das Gericht folgt hier einer Rechtsprechung, die es bereits im vergangenen Jahr eingeschlagen hat und die derjenigen des OVG Münster entspricht. Dies erscheint kaum angreifbar. Das Gericht hat auch keine Veranlassung gesehen, an den Feststellungen in dem von der Gegenseite vorgelegten Gutachten zur Preisermittlung zu zweifeln.

Die von unserem Vertragsanwalt weiter gerügte Quersubventionierung hält das Gericht für unschädlich. Der Satzungsgeber, also die Stadt Frankfurt, habe hier einen weiten Gestaltungsspielraum, der erst bei purer Willkür seine Grenze findet.

Das einzig erfreuliche an der Entscheidung ist, dass das Gericht die inzwischen im Kalkulationszeitraum tatsächlich entstandenen Überdeckungsbeträge zum Anlass dafür genommen hat, auszusprechen, dass in der nächsten Rechnungsperiode diese Positionen den Gebührenpflichtigen zugute zu bringen sind. Dies hatte die Stadt aber in dem Prozess selber auch schon angekündigt.

Das Verfahren ist damit abgeschlossen.



Diejenigen Mitglieder, die gegen die Gebührenbescheide Widerspruch erhoben haben, empfehlen wir, den Widerspruch zurückzunehmen. Ein Muster- Schreiben ist beigefügt.

Freundliche Grüße
Heinz-Jürgen Quooß, Geschäftsführer

29. April 2016




Verband Wohneigentum Hessen e.V., Neuhausstraße 22,
61440 Oberursel, Tel. 06171-21811, Fax 06171-25737,
quooss@verband-wohneigentum.de,
www.verband-wohneigentum.de/hessen

Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. - VR-Nr. 527

______________________________________________________

Der Festsetzung der Abfallgebühren werden die ab 01.01.2012 gültigen Gebührensätze aufgrund der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 (Amtsblatt für Frankfurt am Main Nr. 13 vom 27.03.2012) - zugrunde gelegt.


Als ob das Wohnen in Frankfurt am Main nicht schon teuer genug ist, wird die Gebührenschraube erneut wieder ordentlich angezogen. Einen Einblick in die Gebührenkalkulation verhindert die Stadt bis jetzt erfolgreich mit dem Argument; eine Einsicht in sämtliche Kalkulationen aller in Ansatz gebrachten Kosten kann aus wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewährt werden. Hat der Magistrat etwas zu verbergen? Der Gebührenzahler hat nur die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Das macht aber wenig Sinn da nichts bewegt werden kann und zusätzliche Kosten entstehen.

Zum Vergleich, haben ich mir einmal die Mühe gemacht, den monatlichen DM/€ Betrag für eine 110/120 Liter Restmülltonne aus den Gebührenbescheiden vom 01.01.1976 bis zum 01.03.2012 zusammen zu stellen.

01.01.1976, DM 12.00 / € 6,14
01.02.1976, DM 14.00 / € 7,16
01.02.1982, DM 15,00 / € 7,67
01.04.1984, DM 16,00 / € 8,18
01.01.1986, DM 18,00 / € 9,20
01.01.1988, DM 21,00 / € 10.74
01.04.1990, DM 23,50 / € 12,02
01.01.1992, DM 26,50 / € 13,55
01.01.1994, DM 30,00 / € 15,34
01.04.1998, DM 38,10 / € 19,48
01.07.2000, DM 40,40 / € 20,66
01.01.2002, DM 43,62 / € 22,30
01.10.2002, DM 52,42 / € 26,80
01.12.2003, DM 56,60 / € 28,94
01.01.2005, DM 52,01 / € 26,59
01.01.2012, DM 58,93 / € 30,13

Somit haben sich die jährlichen Gebühren seit 1976
für eine 110/120 Liter Tonne
von DM 144,00 / € 73,63
auf DM 707,15 / € 361,56
im Jahr 2012 erhöht.


Die Müllgebühren sind nur ein teil der Wohnnebenkosten die ständig unkontrolliert steigen. Die Müllvermeidung wird in Frankfurt am Main klein geschrieben. Egal ob in der Mülltonne nur eine Tüte liegt oder die Tonne überquillt, alle zahlen dasselbe. Ob die Gewinne aus den immer wertvolleren Rohstoffen wieder zu den Gebührenzahlern zurück fliesen ist nicht nachprüfbar. Es besteht noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

L.O., 09. Dezember 2011 , aktualisiert am 01. Juli 2014

Zu „Das Gold in der Mülltonne“
im Höchster Kreisblatt vom Samstag, 2. Juni 2012


Das wissen natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main. Ob dies bei der 3. Satzungsänderung der Abfallsatzung (AbfS) und der 4. Satzungsänderung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) eingeflossen ist, dürfen die Gebührenzahler nicht nachprüfen. Daher hat sich der Verband Wohneigentum Hessen e.V. (VWH) mit Sitz in Oberursel der Sache angenommen. Die Bescheide der Stadt Frankfurt am Main sind zugestellt. Ab jetzt läuft die Widerspruchsfrist. Die Mitglieder des VWH erhalten von den Siedlergemeinschaften oder auf der HomePage des KV Frankfurt ein Musterwiderspruchsschreiben. Der VWH wird durch seine Vertragsanwälte die AbfS und die AbfGS einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Ein mit der Stadt Frankfurt am Main abgestimmtes Musterverfahren gegebenenfalls mit Musterklage soll durchgeführt werden. Wir hoffen, dass der VWH endlich Licht ins Dunkle der ständigen Erhöhungen der Abfallgebühren bringen wird.

L.O., 02. Juni 2012

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.