Grundsicherung im Alter
Wieviel, wann und wer ?
Für ältere bedürftige Menschen gibt es seit 2003 die Grundsicherung im Alter.
Menschen die das 65. Lebensjahr überschritten haben und zu Hause, also nicht in einem Pflegeheim leben, haben Anspruch auf diese Leistung die im Sozialgesetzbuch XII festgeschrieben ist.
Die Höhe der Sicherung entspricht in der Höhe der des Arbeitslosengeldes II.
Für Alleinstehende beträgt die Grundsicherung 347,oo Euro/Monat
Für (Ehe-) Paare beträgt die Grundsicherung 624,00 Euro/Monat
zuzüglich werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung übernommen die je nach Bedarf unterschiedlich hoch ausfallen können.
Hat ein Alleinstehender eine Warmmiete von 350,00 Euro zu zahlen so beträgt der Bedarf 697,00 Euro
(setzt sich zusammen aus 347,00 Euro Regelsatz plus 350,00 Euro Miete).
Bei niedrigeren Alterseinkünften gibt es die Grundsicherung als Aufstockung.
Zu den Alterseinkünften zählen fast alle Einkommensarten, dazu zählen gesetzliche Rente,private und Betriebsrenten und auch die sogenannte Riesterrente.
Aus dem Beispiel oben, sind etwa 600,00 Euro eigene Einkünfte vorhanden, gibt es vom Grundsicherungsamt einen Zuschuss von 97,00 Euro.
Leider müssen die Antragsteller bevor sie den Zuschuß bekommen ihre Rücklagen aufbrauchen. Ein Alleinstehender
darf nur ein freies Geldvermögen bis zu 2600,00 Euro besitzen, für den Partner kommen noch 614,00 Euro dazu.(diese Summen werden auf den Zuschuß nicht angerechnet).
Bei der Grundsicherung wird nicht auf das Einkommen und Vermögen von Verwandten zugegiffen,wie bei der Sozialhilfe, es sei denn die Verwandten sind Großverdiener ( über 100.000,00 Euro Gesamteinkommen).
Wenn aber zum Beispiel die Eltern in ein Pflegeheim umziehen und dehalb auf Sozialhilfe anstelle der Grundsicherung angewiesen sind, kann ein Rückgriff auf das Einkommen und Vermögen auch von normal verdienenden Kindern stattfinden (nach den gezetzlichen Bestimmungen über die Höhe der Einküfte und des Vermögens).
(Daten aus 2008, Änderungen sind möglich )