Verbandsgeschichte

Die Geschichte des Verbandes Wohneigentum

Die Geschichte des Verbandes Wohneigentum beginnt bereits Anfang des vergangenen Jahrhunderts.

1919 gründete sich die "Freie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden". Dieser Verein bezweckte, Kriegsteilnehmern, deren Hinterbliebenen usw. die Möglichkeit des Siedelns zu schaffen. Der Verein wurde dann 1923 umbenannt in "Allgemeiner Sächsischer Siedlerverband e.V. Sitz Dresden".

Im Jahre 1933 erscheint erstmalig die Vereinsbezeichnung "Deutscher Siedlerbund e.V." In der Jahreshauptversammlung der "Freien Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V." wurde eine neue Satzung verabschiedet, in deren § 1 die Umbenennung in "Deutscher Siedlerbund e.V. Sitz Dresden" vorgenommen wurde. Dieser galt innerhalb des Reichsbundes als Auffangorganisation für die "Landesgruppe Sachsen der Kleinsiedler". Er wurde 1934 im "Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands" tätig. Die Satzung der "Landesgruppe Sachsen der Kleinsiedler" besagte in § 2, dass ausschließlich die Förderung der Siedlungsbestrebungen gemeinnütziger Art sowie der Zusammenschluss aller Kleinsiedler bezweckt werden sollte.

Im Jahre 1934 wurde dann der 1933 gegründete "Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschland e.V. mit Sitz Berlin" vom Reichsheimstättenamt als einzige Organisation der Kleingärtner- und Kleinsiedlerbewegung anerkannt. Erst die Vorstellung am 8. 11. 1935 im zwischenzeitlich gegründeten Reichs- und Preußischen Arbeitsministerium - Ressort für Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen - führte zu dem großen Erfolg, dass der Reichs- und Preußische Arbeitsminister den Deutschen Siedlerbund e.V. als einzige Organisation der deutschen Kleinsiedler anerkannte und ihn mit der Betreuung und Wirtschaftsberatung der Kleinsiedler beauftragte.

Während der Wirren des 2. Weltkrieges konnte jedoch dieses Bestreben nicht verfolgt werden. Aber nach dem Kriege hat sich bestätigt, dass die Kleinsiedlung ihr Ziel nicht erreichen kann, wenn nicht die Siedler in einer Selbsthilfe- und Selbstverwaltungsorganisation zusammengeschlossen sind und durch sie beraten und betreut werden.

Anforderungen der Familienpolitik haben die Wohnungspolitik nach 1945 von Anfang an wesentlich mitbestimmt. Bereits 1952 hat der damalige wohnungswirtschaftliche Beirat einen Begriff der "familiengerechten Wohnung" definiert. Sicher hat es viele Jahre nach Gründung der Bundesrepublik hier und da Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben, was Siedlungsarchitektur eigentlich bewirken sollte und wie geeignete siedlungspolitische Gesamtkonzepte gerade in Verdichtungsregionen aussehen sollten. Fragt man sich aber, in welcher Wohnform Forderungen der Familienpolitik am besten zu verwirklichen sind, ist die klare Antwort: im eigenen Heim mit Garten. An der Priorität des Eigenheims hat sich all die Jahre nichts geändert. Es ist am besten dazu geeignet, die individuellen Bedürfnisse der Familie zu erfüllen, ungestörte Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.

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