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Aktuelle Informationen
Termine:
27.11.2011 Fahrt ins Et cetera nach Bochum. Variete und vorher Brunch zum sattessen. Abfahrt 9:45 Uhr ab Lehnemannsweg. Noch sind Plätze frei!
25.6.2011 Fahrt in das Glasbläser-Museum in Gernsheim bei Petershagen,
(http://www.lwl.org/LWL/Kultur/wim/portal/S/gernheim/ort/) anschließend Fahrt nach Bückeburg zum Mittagessen, danach Stadtrundgang/Führung in Hameln. Abfahrt gegen 7:45 Uhr!
Willkommen bei der Siedlergemeinschaft Kahle-Hege
Achtung! Neues Gesetz zu den umstrittenen Dichtigkeitsprüfungen im Landtag!
Auf Initiative von CDU, SPD und Grünen ist ein Gesetzentwurf zum Thema Dichtigkeitsprüfungen eingebracht worden.
Eckpunkte sind:
1. Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von
Wasserschutzgebieten sollen zeitgleich dann durchgeführt werden, wenn die
Kommune eine entsprechende Überprüfung und Maßnahmen für den
jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. Die sich aus diesem abgestimmten
Verfahren ergebenden Synergien sollen weiter genutzt werden können.
2. Anforderungen an Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung
einer Dichtheitsprüfung sind in einer landeseinheitlichen
Musterdichtheitsbescheinigung festzulegen. Eine einheitliche Form der
Bescheinigung erleichtert die Handhabung durch die betroffenen Bürgerinnen
und Bürger, die prüfenden Unternehmen sowie durch die zuständigen
Behörden.
3. Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der
öffentlichen Hand auferlegt werden. Grundsätzlich ist eine zeitgleiche
Sanierung öffentlicher und privater Kanäle anzustreben. Daher sollte eine
Entscheidungshilfe erstellt werden, auf deren Basis entschieden werden kann,
wann eine Sanierung entbehrlich ist, so dass z. B. Bagatellschäden
ausgenommen werden können.
4. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte die Mustersatzung
überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Art der
Dichtheitsprüfung. Im Hinblick auf die Altersstruktur privater Abwasserkanäle
gilt es, die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich
stehen für die Prüfung bestehender Leitungen für häusliches Abwasser alle
Prüfmethoden zur Verfügung. Dies schließt neben der Druckprüfung und der
TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung (einfache Dichtheitsprüfung)
ein. Darüber hinaus wird die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung
gefordert. Dem Eigentümer oder der Eigentümerin ist bei der
Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahlfreiheit zwischen den zur
Verfügung stehenden Prüfverfahren einzuräumen. Lediglich für
Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind
Ausnahmen sinnvoll.
5. Die Betroffenen müssen vor dem Auftreten von sog. Kanalhaien geschützt
werden. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden soll
sichergestellt werden, dass die Kommunen ihren gesetzlichen
Beratungspflichten nachkommen und Grundstücksbesitzer bei der Frage nach
Art und Notwendigkeit einer Sanierung unterstützen.
6. Es ist sicherzustellen, dass die Förderleistungen aus der Abwasserabgabe
(Investitionsprogramm Abwasser) für Private Kanalsanierungen ab dem 01.
Januar 2012 nahtlos an die heute geltende Regelung, die Ende 2011 ausläuft,
anschließen können. Darüber hinaus sind mit Hilfe geeigneter Programme der
NRW.BANK weitere Fördermöglichkeiten für privaten Grundstücksbesitzer wie
auch für die Sanierung kommunaler Liegenschaften aufzulegen.
Hoffen wir, daß das Gesetz bald wirksam wird und die Unsicherheiten engültig beseitigt!
Wir sind eine Gemeinschaft mit etwa 350 Mitgliedern, die überwiegend in Dortmund Asseln, rund um die Straßen Kahle Hege, Wiscelusweg, Ostbrink, also im Asselner Süden beheimatet ist. Seit März des Jahres 2011 besteht der neue Vorstand aus
Ulrich Begemann | - 1. Vorsitzender |
Volker Brings | - 2. Vorsitzender |
Christa Sagner | - Kassiererin |
Marianne Brings | - Schriftführerin |
Petra Klingenberg | - Beisitzerin |
Christa Makowski | - Beisitzerin |
Gerd Wosny | - Beisitzer |