PM 53/07 Versicherungspflicht

Pressemitteilung 53/2007

Versicherungspflicht heißt auch Beitragspflicht!

Verbraucherzentrale Hessen rät Betroffenen, sich umgehend bei ihrer letzten gesetz-lichen Krankenkasse zu melden

Frankfurt, 21.05.2007. Zum 01. April 2007 wurden bisher Nichtversicherte, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, kraft GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Folge dieser Neuregelung, z.B. eine Beitragspflicht, ist vielen Betroffenen nicht klar. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, sich umgehend bei der gesetzlichen Krankenkasse zu melden, bei der man zuletzt versichert war.

Kraft Gesetz besteht jetzt eine Krankenversicherungspflicht für alle ehemals gesetzlich Versicherten. Versicherungspflicht heißt aber auch Beitragspflicht! Auch wenn Betroffene sich bisher nicht bei ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse gemeldet haben, entsteht mit dem Krankenversicherungsschutz zum 1. April 2007 auch eine Pflicht zur Zahlung der monatlichen Beiträge. Seitens der Krankenkassen besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Versicherten darüber zu informieren. Dies wäre angesichts fehlender Daten oftmals auch gar nicht möglich.

Beitragsrechtlich werden die nunmehr Versicherungspflichtigen wie freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse behandelt. Zuständig ist die Krankenkasse bzw. deren Rechtsnachfolgerin, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat. Hier sind ggf. schon viele Jahre zurückliegende Mit-gliedschaften oder Familienversicherungen zu beachten.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich umgehend bei der zuständigen Kasse zu melden und das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige erst längere Zeit nach dem 1. April 2007, sind die seitdem entstandenen Beiträge rückwirkend nachzuzahlen. Es liegt deshalb im Interesse der Betroffenen selbst, umgehend ihrer Anzeigepflicht nach-zukommen. Unkenntnis über diese Neuregelung oder auch eine bewusste Entscheidung gegen einen Krankenversicherungsschutz befreien nicht von der Beitragspflicht!
Die Nichtzahlung von Beiträgen führt ab einer gewissen Höhe zu einem Ruhen des Leistungsanspruchs gegenüber der Kasse. Dieses Ruhen erstreckt sich jedoch nicht auf Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.

Bei Bedürftigkeit der nunmehr Krankenversicherten übernimmt das Sozialamt die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. In Ausnahmefällen können die nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigt, gestundet oder es kann sogar von deren Erhebung abgesehen werden. Ehemals freiwillig Versicherte, die ihren Krankenversicherungsschutz durch Nichtzahlung von Beiträgen in der Vergangenheit verloren haben, müssen damit rechnen, dass so genannte „Altrückstände“ ebenfalls geltend gemacht werden. Hier ist die Verjährung zu prüfen. Die Verbraucherzentrale kann hierbei Rat und Hilfestellung leisten. Diese Rückstände aus der Vergangenheit führen jedoch nicht zum Ruhen des Leistungsanspruchs.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
• Persönliche Beratung dazu im Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main und in den Beratungs-stellen Wiesbaden und Darmstadt

• Telefonische Beratung am Patientenberatungstelefon der Verbraucherzentrale Hessen unter 0900-1-972013 (1,75 Euro/Minute aus dem Festnetz der DTAG).

Hessenweites Servicetelefon 01805-972010 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz der DTAG). Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!




Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b • Kassel/Nordhessen, Bahnhofsplatz 1 (Kultur-bahnhof) Gießen, Südanlage 4 • Fulda, Karlstraße 2 •
• Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) • Darmstadt/Region Starkenburg, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) • Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29 • Wiesbaden, Luisenstr. 19 (im Umweltladen)

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