PM 72/07 Gesundheit, Schlankheit und Wellness

Pressemitteilung 72/2007

Gesundheit, Schlankheit und Wellness pur trotz hohem Zuckergehalt?


Verbraucherzentrale Hessen zur neuen „Health-Claims“-Verordnung und zur vereinfachten Nährwertkennzeichnung


Frankfurt, 3.7.2007. „Mit vielen wichtigen Vitaminen und Calcium“, “Wellness pur“, „Fit und Aktiv-Flakes“ – so oder ähnlich lautet die Werbung in Schrift und Bild auf der Frontseite der Verpackungen von Frühstückscerealien. Die kleingedruckte Zutatenliste auf der Rückseite entlarvt jedoch die flotten Versprechen von Gesundheit, Schlankheit und Wellness durch einen zum Teil sehr hohen Zuckergehalt als Lüge. Seit dem Wochenende gilt die neue EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln. Sie soll Schluss machen mit gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims), die wissenschaftlich nicht bewiesen sind. Nährwertbezogene Werbung soll nur erlaubt sein, wenn ein Lebensmit-tel einem positiven Nährwertprofil entspricht. Verbraucher werden aber vorerst weiterhin vergeblich nach einer einfachen und klaren Nährwertkennzeichnung auf Lebensmittelverpa-ckungen suchen. Vollmundige Werbeslogans bleiben fragwürdig. Es bestehen nämlich noch lange Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Der Verbraucherzentrale Hessen geht das Regelwerk nicht weit genug: „Wir fordern zusätzlich auf der Vorderseite der Verpackung eine vereinfachte Nährwertkennzeichnung nach dem Ampelsystem, das die Auswahl von Gesundheitsförderlichem erleichtert“, kritisiert Andrea Schauff.


Damit Verbraucher von einem Lebensmittel nicht einen höheren gesundheitlichen Nutzen erwarten, als es tatsächlich bieten kann, wird die EU-Kommission bis Anfang 2009 Nährwertprofile festlegen. Ein Produkt darf dann einen bestimmten Gehalt an ungünstigen Nährstoffen wie Zucker, Fett oder Salz nicht überschreiten, wenn es mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben beworben wird. Ausnahme: Will ein Hersteller z.B. bei Frühstücksflakes erwünschte Inhaltsstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Vollkorngehalt hervorheben, muss er an gleicher Stelle und in gleicher Größe auch auf einen hohen Zucker- und/oder Fettgehalt hinweisen.

Die Verbraucherzentrale Hessen fordert eine weitergehende, für die Hersteller verpflichtende und für Verbraucher einfach zu verstehende, europaweit einheitliche Kennzeichnung der Nährwertangaben. Sie befürwortet eine Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung nach dem Vorbild der in Großbritannien eingeführten Ampel. „Die Ampelkennzeichnung lässt anhand der Signalfarben rot, gelb und grün gleich auf den ersten Blick erkennen, ob Müslis, Softdrinks oder Chips zu zucker- oder fettreich sind. Die Ampel kann wirksam helfen, Produkte miteinander zu vergleichen und Gesundheitsförderliches auszuwählen“, so Andrea Schauff. Auf der Rückseite der Verpackungen sollte es eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung der so-genannten Big Eight geben: Brennwert (kcal), Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe und Natrium sollten bezogen auf 100g oder 100ml und eine jeweils eindeutig definierte und realistische Portionsgröße angegeben sein.


Die Großen der Lebensmittelindustrie wie Danone, Kellogs, Nestlé, Unilever und Coca Cola haben bereits mit der Flucht nach vorn begonnen: Sie kennzeichnen freiwillig auf der Vorderseite der Verpackungen mit einer vom europäischen Lebensmittelverband (CIAA) empfohlenen Nährwertkennzeichnung, um schärferen Regelungen vorzubeugen. Die Grundlage dieser Werte entspricht nicht den offiziellen und strengeren Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So liegt die Empfehlung des CIAA für die tägliche Aufnahme von Zucker um ein Drittel über den Empfehlungen der DGE und WHO.
Klar geregelt ist in der Health-Claims-Verordnung, wann Angaben wie fettfrei, light oder energie-reduziert verwendet werden dürfen. Aussagen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung sind künftig erlaubt, wenn sie wissenschaftlich nachgewiesen und in sogenannten Positivlisten aufgeführt sind. Die Listen sollen bis 2010 von der EU-Kommission verabschiedet sein. Krank-heitsbezogene Angaben wie z.B. „Calcium schützt vor Osteoporose“ bleiben grundsätzlich verboten.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

• Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zur Lebensmittelkennzeichnung unter 0900-1-972012 (0,90 Euro/Minute aus dem Festnetz der DTAG).

• Infoline Ernährung zu aktuellen Themen und Lebensmittelskandalen unter 01805 / 972012 (0,14 Euro pro Minute) rund um die Uhr.

• Zusätzliche Informationen enthält der Ratgeber „Funktionelle Lebensmittel“. Der Ratgeber kos-tet 5,80 Euro. Bestellungen für zusätzlich 2,50 Euro bei Einzelversand unter infodienst@verbraucher.de oder 069-972010-30 (AB). ,

Hessenweites Servicetelefon 01805-972010 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz der DTAG). Informationen über das Beratungs- und Seminarangebot sowie die Öffnungszeiten der Bera-tungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

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