PM 125/07 Der Gesetzgeber muss handeln

Pressemitteilung 125/2007


Der Gesetzgeber muss handeln

Unzählige Verbraucher werden im Internet abgezockt

Frankfurt, 20.11.2007 – Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen unter Betroffenen hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120,- € konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt.

Innerhalb von sechs Wochen haben 6.658 Betroffene die Fragen der Verbraucherzentralen beantwortet. Der Hälfte davon wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um die scheinbar kostenlose Online-Ermittlung von Stammbäumen, Musikdownloads, um Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnung. Häufig geht es auch um den Versand von Kurzmitteilungen aus dem Internet an Mobiltelefone oder Quizspiele. Kosteninformationen sind im Kleingedruckten oder außerhalb des am Bildschirm sichtbaren Bereichs, weit unterhalb des Buttons, mit dem man ein Angebot startet, versteckt. Jeder zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im Email-Postfach landete. Zahlungsverweigerer bekamen Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

„Die Zahl der Befragten stellt lediglich die Spitze des Eisbergs dar, denn die Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben sich seit 2006 verdoppelt “, so Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen unterstrich bei der Vorstellung der Ergebnisse die Notwendigkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher über Risiken bei Angeboten im Internet künftig umfassender zu informieren. Es sei zudem auch notwendig, die Einhaltung fairer Kernprinzipien in der digitalen Welt, wie sie in der Charta „Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ des Bundesverbraucherschutzministeriums aufgelistet seien, sicherzustellen. Die Befragung wurde vom Bundesverbraucherschutzministerium finanziell gefördert.

Angesichts der mit Abzockmethoden verursachten Schäden, die sich vermutlich in mehrstelliger Millionenhöhe bewegen, fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber zum Handeln auf. Eine Kostenpflicht muss deutlich erkennbar sein, bevor Surfer ein Angebot in Anspruch nehmen. Online geschlossene Verträge dürfen nur gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten E-Mail bestätigt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für entstandene Schäden zu erhalten.


Ergänzende Informationen für Verbraucher:

• Persönliche Beratung zu Online-Verträgen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.

Zusätzliche Informationen enthalten die Flyer “Erst durchblicken – dann anklicken!“ und „Knete oder Knast“. Die kostenlosen Flyer sind in allen Beratungsstellen der Verbraucherzent-ralen erhältlich.

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Umfrageaktion „Abzocke im Internet“

Verbraucherpolitische Forderungen der Verbraucherzentralen

Unlauterer Wettbewerb darf sich für unseriöse Unternehmen nicht weiter lohnen. Bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken müssen unbedingt härtere und wirksamere Sanktionen in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen werden.

Die zentralen Forderungen der Verbraucherzentralen lauten:

• Erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen - das heißt, bereits grob fahrlässiges unlauteres Handeln reicht aus.

• Möglichkeit für einzelne Verbraucher, sich selbst wirksam gegen unlautere Machenschaften zur Wehr zu setzen. Verbraucher müssen ausdrücklich die Möglichkeit haben, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.

• Gesetzliche Regelung darüber, dass Preise und Kosten für die Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung direkt beim Anmelde- bzw. Bestätigungsbutton stehen müssen – analog § 66a TKG (Dialer-Bestätigungsfenster). Andernfalls darf kein wirksamer Vertrag zustande kommen und dementsprechend kein Vergütungsanspruch bestehen. Diese Regelung könnte zum Beispiel in § 312e Abs. 1, Satz 1, Ziffer 5 BGB ein-gefügt werden.

Hintergründe:
Zahlreiche Internetseiten sprechen schon durch ihre Gestaltung gerade Jugendliche und junge Menschen an. Geworben wird zum Beispiel für den „Gratis-Versand“ von SMS oder für das „kostenlose“ Tauschen und Herunterladen von Musik. Zusätzlich lockt die Teilnahme an einem viel versprechenden Gewinnspiel. Statt der kostenlosen Registrierungsbestätigung erhält der Nutzer jedoch eine Rechnung über ein kostenpflichtiges, mehrmonatiges Abonnement.

Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass sich zahlreiche Unternehmen nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucher schützenden Vorschriften halten und ihre Internet-Angebote zunehmend intransparent und irreführend gestalten.
Trotz der bestehenden Verbraucher schützenden Regelungen besteht ein erhebliches Missbrauchspotential, da unseriöse Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen systematisch ignorieren und umgehen.

Die Verbraucherzentralen stoßen beim Vorgehen gegen Internetanbieter, die sich am Rande der Legalität bewegen, mit den ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln an ihre Grenzen. Ein kurzfristiges beziehungsweise effektives Einschreiten ist kaum möglich. Die Gründe hierfür sind vielfältig – zum Beispiel:

• Der Anbieter hat seinen Hauptsitz im Ausland.

• Die beanstandeten Internetseiten werden auf ein anderes Unternehmen übertragen, gegen das erneut ein Verfahren angestrengt werden muss.

• Eklatante Schwächen beim deutschen Verbraucherschutzrecht insbesondere hinsichtlich der Rechtsfolge.

Beispiel: Nach einer Klage des vzbv gegen die Internet Service AG verurteilte das Landgericht Stuttgart das Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung. Das Urteil verpflichtet zwar das betroffene Unternehmen, seine Internetseiten künftig zu verändern, konkrete Folgen für bereits geschädigte Verbraucher hat es allerdings nicht. Geschädigte müssen sich gegen unberechtigte Forderungen individuell zur Wehr setzen. Das Urteil stellt auch keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar, da es lediglich beschreibt, wie das Unternehmen sich künftig zu verhalten hat. Das ist so effektiv, wie wenn man einen Bankräuber laufen lässt und ein Gericht ihm hinterher ruft: "Mach' das nie wieder!" (aus c’t 2007, Heft 20, S. 96 und Pressemeldung vzbv vom 08.06.2007).

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Umfrageaktion „Abzocke im Internet“

Ausgewählte Antworten von Verbraucher/innen

„Als Vater einer minderjährigen Tochter bin ich entsetzt, wie schamlos und gerissen Internetbetrüger ihre Fallen aufstellen. Ein härteres Durchgreifen des Gesetzgebers halte ich für dringend erforderlich, um diesem Treiben ein rasches Ende zu bereiten.“

„Mein Kind kann seit einigen Wochen nicht mehr schlafen wegen der Sache. Versuchen sie bitte etwas gegen smsfuchs zu machen. Ich habe bei google nachgeforscht über smsfuchs und habe von vielen Leuten erfahren, dass sie auch nicht mehr aus der Sache raus kommen und einer ist sogar schon in Schulden wegen smsfuchs.“

„Die sind einfach nur blöd!!! Ich habe Ärger von meinem Vater bekommen, obwohl ich gar nicht wusste, dass das was kostet.“

„Der Schutz der Jugendlichen vor derartiger Abzocke ist mangelhaft. Vor allem, wenn mit "Gratis" geworben wird. ……. Meine Tochter wollte die Rechnung heimlich zahlen, hatte aber nicht genug Geld auf dem Konto (zum Glück). Der Gesetzgeber sollte solche Machenschaften unterbinden können. Und man muss den Kids klar machen, dass NIEMAND etwas zu verschenken hat heutzutage, nicht mal gratis-sms.“

„Bei den Hausaufgaben bin ich auf die Seite www.genealogie.de gestoßen. Jetzt hab ich Ärger und Probleme. „
„Ich bin der Meinung, dass es Zeit wird, solchen Internetabzockern endlich das Handwerk zu legen. Man ist durch die Drohungen mit Mahnbescheid etc. seelisch belastet und müsste eigentlich im Gegenzug von den dubiosen Firmen Schmerzensgeld verlangen.“

„Ich fühle mich betrogen!“

„Habe nach juristischer Androhung bezahlt.“

„Diese unseriösen Webseiten-Betreiber müssten sehr hart gestraft werden. Ich bin nicht so leichtgläubig, aber wie viele Menschen zahlen einfach, nur um ihre Ruhe zu haben. Also das ist das letzte! Wie Drücker die von Tür zu Tür gehen um Menschen auszunehmen!“
„Der Gesetzgeber sollte endlich dafür sorgen, dass rechtliche Klarheit geschaffen wird, damit diese Betrugsmaschen nicht mehr möglich sind. Man kann sich leicht ausmalen, wie es in der Gesellschaft weitergeht, wenn das "Geldverdienen" in solchen "rechtlichen Grauzonen" nicht gestoppt wird.“

„Ja, wir brauchen dringend Gesetze, die Verbraucher schützen und die die Verkoppelung von Gratis-Geschenken, Geburtstag-Geschenken und Verträgen verbieten, die betrügerische Tätigkeiten vieler Firmen hart bestrafen. Egal ob am Telefon oder im Internet - nur Verträge, die mit einer Unterschrift per Post bestätigt werden, sollen eine Gültigkeit haben.“

„Erst nach dem Ausfüllen der personenbezogenen Daten erschien ein Link mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen - darin wurde eine Gebühr für den Dienst verlangt. Daraufhin habe ich den Zurückbutton zweimal gedrückt und die Seite verlassen, ohne zuzustimmen oder die Anmeldung fortzuschicken; und trotzdem ist man scheinbar schon angemeldet. So was müsste vom Gesetzgeber untersagt und verboten werden.“

„Es müssten ganz klare Richtlinien festgelegt werden, und es darf nicht sein, dass durch ein einziges Fehlklicken am PC überhaupt Kosten entstehen können.“

„Das ist alles sehr unübersichtlich für Internetnutzer, die das nicht so oft machen.“

„Die Macher von Usenext und SMSFree100 gehören meiner Meinung eingesperrt und der Schlüssel weggeschmissen. Drohen können die gut, habe aber noch keinen Mahnbescheid erhalten. Bin mal gespannt, was noch raus wird.“

„Die laufend per E-Mail eingehenden Forderungen, deren Beträge aufgrund der Mahnungskosten laufend erhöht wurden, haben mich seelisch erheblich belastet. Die Forderungen wurden so intensiv, dass ich gesundheitlich beeinträchtigt wurde.“

„Die im Internet abgeschlossenen Verträge sollen grundsätzlich nur mit schriftlicher Bestätigung gültig sein. Im meinem Fall wurde ich durch Maxdome reingelegt. Erst in verschiedenen Foren habe ich erfahren, dass ich nicht der einzige war. Die Forderungen von 1und1 und Maxdom habe ich kategorisch abgelehnt und nach monatelangen Streitereien hat sich 1und1 aus dem Streit zurückgezogen. Mir tun nur die Leute leid, die sich nicht durchsetzen konnten.“

„Diese Internetfallensteller vermehren sich wie die Karnickel. Leider ist man manchmal so blöd, und fällt auf die Fallen rein, weil das gemeine Kleingedruckte außerhalb des sichtbaren Bildes steht.“

„Hallo. Ja, da möchte ich gerne was dazu schreiben. Es ist schon ein Ding was im WWW so alles abgeht. Vor allem die Dreistigkeit, die von den so genannten -Abzockern- ausgeht. So auf die Art. Biste neu im Netz, musste erst mal Lehrgeld bezahlen. Oder: Weiter en Dumme gefunden. Biste eh bissel im Netz, guckste natürlich mol die nackische Mädels oh. Bumms, ruck zuck haste 450 Euro am Arsch kleben. Ohne dass du es weißt. WAS SOLL DAS!!!!!! … „.

„Ich habe die E-Mail geöffnet und die ABG gelesen und wieder geschlossen, dann kam die Rechnung.“

„Das war das erste Mal, dass ich mit einem unseriösen Internetangebot zu tun hatte. Gottseidank gibt es den Verbraucherschutz. Da habe ich festgestellt, wie weit verbreitet diese Angebote sind. Danke für die vielen Informationen.“

„Wollte eigentlich nicht zahlen, aber dann kam von Schmidtlein gbr die Androhung mit einem Inkassobüro. Um mir weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, habe ich dann gezahlt...! das Zustandekommen des angeblichen Vertrages war nur ein Häkchen für die Akzeptanz der AGB's... also reine Abzocke!!! So etwas muss auch internetmäßig sicherer gemacht werden, dass nicht beim Set-zen eines Häkchens es gleich zu einem Vertragsabschluss kommen kann!!!“

„Guten Tag, … An dem Tag, als wir angeblich einen Test durchgeführt haben, waren mein Sohn (damals 15 Jahre) und ich (35 Jahre) im Urlaub. Dies konnten wir durch Fahrkarten belegen. Uns wurde unterstellt, dass wir im Urlaub in einem Internetcafé waren. Ich habe nach einigen "Standardmails" von der Firma Internet Service AG Anzeige bei der Polizei gestellt. Das Strafverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Als ich Post vom Inkassobüro bekam, ging ich auch da in Widerspruch. Per E-mail erhielt ich dann die Info, dass keine weiteren Forderungen gegen mich geltend gemacht werden. Hätte ich einige Foren im Internet nicht gefunden, wo darauf hingewiesen wird, dass es sich um Abzocke handelt, hätte auch ich den Betrag (96,00 Euro) bezahlt. Die Schreiben solcher "Abzock-Firmen" jagen einem manchmal schon Angst ein.“

„Ich möchte, dass Preisangaben bei Internetangeboten klar und eindeutig kommuniziert werden.“

„Wir sind total wütend über diese Abzocke im Internet. Man wird mit diesen unseriösen Werbe-mails bombardiert. Sie sind so geschickt gestaltet, dass nicht nur Kinder darauf hereinfallen. Es muss unbedingt in dieser Angelegenheit etwas passieren.“
„Preise müssen deutlicher dargestellt werden sowie der Vertrag schriftlich per Post zugestellt werden.“

„Am liebsten würde ich diese Seite Tag und Nacht ausfüllen, damit ich mich für den Schock rächen kann. Deswegen bitte ich, euch dagegen zu kämpfen, ich mach das jetzt auch. DANKE!!!!!!!!!!!“

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