PM 44/08 EC-Karten-Missbrauch – was ist zu tun?

EC-Karten-Missbrauch – was ist zu tun?


Verbraucherzentrale rät zur sofortigen Sperrung der Karte

Frankfurt, 29.05.2008 Schnelles Handeln ist geboten, wenn die Bankkar-te nicht mehr auffindbar ist oder man feststellt, dass Abbuchungen vom Konto stattgefunden haben, die man nicht selbst veranlasst hat. Damit sich der mögliche Schaden in Grenzen hält, empfiehlt die Verbraucher-zentrale Hessen allen Betroffenen keine Zeit zu verlieren und die Karte sofort sperren zu lassen.
„Die umgehende Sperrung der Bankkarte ist der wirksamste Schutz vor Missbrauch“, so Eva Raabe, Expertin für Bankdienstleistungen der Verbraucher-zentrale Hessen. „Hier zählt jede Minute!“

Bei Abhebungen vom Konto durch unberechtigte Dritte ist der Kontoinhaber in der Beweispflicht, dass er sorgsam mit der Karte umgegangen ist oder nicht doch selbst über das Konto verfügt hat. Erst nach der Kartensperre haftet er nicht mehr für entstehende Schäden.

Über folgende Rufnummern kann die Karte gesperrt werden:

• Zentrale Sperrannahme: 01805021021 (rund um die Uhr erreichbar)

• Sperr-Notruf: 116116 (Achtung: nicht alle Geldinstitute nutzen diese Servicenummer – u.a. nicht die Postbank)

Für die Sperrung muss die Kontonummer und die Bankleitzahl angegeben werden. Ratsam ist es, bei diesem Telefonat einen Zeugen zugegen zu haben, um die Kartensperre auch wirksam nachweisen zu können. Nach der Sperrung sollten Verbraucher ihre Bank informieren und bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten.

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen die Daten von EC-Karten ausgespäht wurden. Technisch ist dies auch direkt am Geldausgabeautomat möglich. Die Kartendiebe setzen dafür Kameras und andere Geräte ein, deshalb ist Vorsicht geboten. Kam die Karte aufgrund einer Funktionsstörung am Geldautomaten nicht mehr heraus, könnte das bereits ein Hinweis auf eine solche Manipulation sein.

Auch wenn die Karte nur vermisst wird, sollte nicht lange überlegt, sondern zunächst von einem Diebstahl ausgegangen werden. Selbst wenn noch nicht sicher ist, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, ist es ratsam, die Karte vorsorglich sperren zu lassen. Eine irrtümlich vorgenommene Sperre kann wieder rückgängig gemacht werden – unberechtigte Verfügungen über das eigene Konto meist nicht mehr!


Ergänzende Informationen für Verbraucher:

Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen

Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucher-recht montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr unter 0900-1-972010. 1,75 € pro Minute aus dem Festnetz der DTAG; andere (Mobilfunk-) Netzbetreiber können zusätzliche Kosten berechnen.

• Kostenlose Verbraucherinformation zu „Bank- und Kreditkarten – Vorteile und Risiken“ unter: http://www.verbraucher.de/sparen_und_geld/index.html

Hessenweites Servicetelefon 01805-972010 . 0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der DTAG; andere (Mobilfunk-) Netzbetreiber können zusätzliche Kosten berechnen. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebot sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Informationen zu den Ener-gieberatungsstützpunkten der Verbraucherzentrale Hessen. Keine Beratung!


Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b • Kassel/Nordhessen, Bahnhofsplatz 1 (Kulturbahnhof) Gießen, Südanlage 4 • Fulda, Karlstraße 2 •
Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) • Darmstadt/Region Starkenburg, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) • Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29 • Wiesbaden, Luisenstr. 19 (im Umweltladen)

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