Schülerbotendienst

Dubiose Geschäfte mit dem „Schülerbotendienst“

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Drückerkolonne

Frankfurt, 28.02.2011. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer betrügerischen Masche, mit der dubiose Zeitschriftenwerber derzeit versuchen, Kasse zu machen. Sie sprechen Passanten auf der Straße an oder klingeln an der Haustür und berichten von einem sozialen Projekt, dem sogenannten “Schülerbotendienst“ und einer angeblich unverfänglichen Umfrage. Doch schnell werden ein Formular ausgefüllt und die Kontodaten erfragt. Anschließend stellt sich heraus, dass ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement abgeschlossen wurde. Wer sich Ärger ersparen will, dem rät die Verbraucherzentrale, bei Angeboten auf der Straße oder an der Haustür nicht zu leichtgläubig zu sein, keine persönlichen Daten herauszugeben und nichts zu unterschreiben. Wer eine Vertragsbestätigung erhält, obwohl er gar keinen Vertrag schließen wollte, sollte den angeblich geschlossenen Vertrag anfechten und vorsorglich auch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

„Wir machen nichts Schlimmes – nur eine kurze Umfrage“, werden nichtsahnende Verbraucher animiert, doch kurz mal an die Haustür zu kommen. Dann wird an das soziale Gewissen appelliert. Mit einem kostenlosen Zeitschriften-Probeabo werde bedürftigen Jugendlichen geholfen. Die, so wird versichert, würden durch das Zustellen der Zeitschrift nämlich Geld verdienen. Die Angesprochenen müssten nur die Zuverlässigkeit der Jugendlichen überprüfen und ein Formular ausfüllen, ob die Zeitschriften pünktlich im Briefkasten landeten. Wer sich darauf einlässt, erhält anschließend eine Auftragsbestätigung über ein kostenpflichtiges Abonnement.

Verbrauchern, die auf diese Weise über den Tisch gezogen wurden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hessen, den vermeintlichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich auch vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Verträge, die durch überraschendes Ansprechen auf der Straße oder an der Haustür zustande gekommen sind, können mindestens innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen werden. Dem Verlag sollte auch geschildert werden, auf welche Art und Weise das Abo abgeschlossen wurde.

Wer seine Bankdaten herausgegeben hat, sollte sorgfältig seine Kontoauszüge auf dubiose Abbuchungen überprüfen und diese ggf. von seiner Bank oder Sparkasse wieder zurückbuchen lassen.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
• Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen.
• Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht, Telekommunikation unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunk. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebot sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

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