Info

Liebe Mitglieder,

auch in diesem Jahr wird wieder der eine oder andere sein Haus verschönern oder andere Arbeiten durchführen, für die ein Gerüst benötigt wird. Bitte beachten Sie dabei, Ihre Hausratversicherung zu informieren, da bei Versäumen der Meldung im Falle eines Einbruchs der Versicherungsschutz riskiert wird..
Selbst der Abschluss einer Versicherungspolice entbindet den Versicherungsnehmer nicht von der Pflicht, seine Risiken so gering wie möglich zu halten. Wer also beispielsweise sein Haus verlässt, ohne die Fenster zu schließen, setzt seinen Hausratversicherungsschutz aufs Spiel, weil er fahrlässig handelt.
Der Versicherungsnehmer ist angehalten, sein Haus oder seine Wohnung optimal gegen Diebstahl und Einbruch abzusichern. Auch alle Veränderungen am Haus müssen der Versicherung mitgeteilt werden. Wer Arbeiten am Haus plant - egal welcher Art - und zu diesem Zweck ein Gerüst aufstellen lassen muss, sollte dies unter allen Umständen seiner Hausratversicherung mitteilen. Ein Gerüst ist nicht nur eine Arbeitserleichterung für Bauarbeiter, sondern eventuell auch eine gute Möglichkeit für Kriminelle, sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Die Versicherung entscheidet nach der Meldung, ob das Einbruchsrisiko durch das Gerüst erhöht ist. Spätestens zum Zeitpunkt des Gerüstaufbaus, im Idealfall jedoch schon bei der Planung der Baumaßnahmen, sollte das Versicherungsunternehmen von den Bau- und oder Sanierungsarbeiten in Kenntnis gesetzt werden. Die Dauer der Einrüstung ist der wichtigste Faktor bei der Risikoeinschätzung. Unter Umständen sind durch den Versicherungsnehmer gar keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Schlicht und ergreifend erspart die Meldung an die Versicherung im schlimmsten Fall zusätzlichen Ärger.

Bitte beachten Sie auch, dass in unserem Mitgliedsbeitrag folgende Sachversicherungen enthalten sind: Dies sind die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung, die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung aus der gesetzlichen Haftpflicht des Mitgliedes aus Um-, Aus- oder Neubau bzw. Reparatur am Familienheim sowie der Rechtschutz für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken. Sind Sie sicher, dass Sie keine Versicherung doppelt zahlen?
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sie als Mitglied im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e. V. die Möglichkeit, bei unseren Versicherungspartnern haben prämiengünstige Ergänzungsversicherungen abzuschließen (z.B. Privathaftpflicht, Hundehaftpflicht, Vermieterrechtsschutz usw.).

Für den Vorstand der Siedlergemeinschaft Singen

Mit freundlichem Gruss

Christian Siebold

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