Änderungshistorie

Die Satzung des Vereins Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V. wurde erstmalig in der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997 beschlossen.

In der Mitgliederversammlung vom 11.06.2004 wurde die auf Anforderung des Finanzamtes nötige Ergänzung im §14 "Auflösung des Vereins" beschlossen.

Dabei wurde der § um einen Absatz 2 mit dem folgenden Wortlaut ergänzt:
„2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Sächsischen Landesverband Siedler e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.“

Die am 3. Juni 2016 beschlossenen Änderungen finden sich hier

in einer Gegenüberstellung der gesamten Satzung alt zu neu.

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