§ 3

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 3 Zweck und Ziel des Vereins

1. Der Verein dient dem Gemeinwohl, indem er sich in jeder zweckdienlichen Weise für den Erhalt und die Entwicklung der Windmühlensiedlung Dresden-Niedersedlitz einsetzt. Seine Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Ziel aller Betätigungen sind die Schaffung und der Erhalt eines familiengerechten und gesunden Lebensraumes für jedermann.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Punkte verwirklicht:

  • Die Hebung des Gemeinschaftssinnes und Gedankens der Selbsthilfe, indem eine gute Nachbarschaft gepflegt wird.

  • Die Erziehung der Jugend im Sinne des Siedlergedankens zu Naturverbundenheit.

  • Das Hinwirken auf den Erhalt der Siedlung als Standort für Familienheime.

  • Eine auf Wohneigentum und Garten bezogene Verbraucherberatung der Siedler mit dem Ziel eines effektiven Verbraucherschutzes.

  • Die fachliche Beratung der Siedler bei der Pflege der Gärten in Bezug auf naturnahe oder ökologische Bewirtschaftung unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes. Gleiches gilt für Kleintierzucht und -haltung als Freizeittätigkeit der Mitglieder.

  • Die Interessenbündelung der Siedler unter Ausschluß jeglicher parteipolitischer und konfessioneller Zielsetzungen bei gleichberechtigter Mitwirkung von Männern und Frauen.

  • Der Verein unterstützt und fördert das Interesse für die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt und der Landschaft.

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