§ 4

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 4 Mitgliedschaft

1. Die ordentliche Mitgliedschaft können Inhaber und am Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum Interessierte ebenso erlangen, wie Mieter und andere Personen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins durch ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen.

2. Vereinsmitglieder können natürliche volljährige Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern.

Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.

3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des Siedlervereins zu beantragen. Der Vorstand entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Antrag.

Erfolgt eine Ablehnung, kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung auf ihrer nächsten Beratung.

4. Die Mitgliedschaft wird nach Zahlung der Aufnahmegebühr und nach Aushändigung dieser Satzung sowie deren unterschriftliche Anerkennung wirksam. Die Aufnahmegebühr wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

5. Die Mitglieder haben das Recht, sich zu allen Fragen und Angelegenheiten welche die Aufgaben des Vereins berühren, zu äußern, auf die Erarbeitung von Beschlüssen Einfluß zu nehmen und zur Willensbildung beizutragen. Sie haben das Recht, alle Einrichtungen des Vereins zu nutzen.

6. Die Mitglieder erkennen die Satzung und die Beschlüsse des Vereines an und setzen sich für deren Durchsetzung bei Wahrung ihrer Selbständigkeit ein. Sie fördern die Bestrebungen des Vereines und verallgemeinern ihre Erfahrungen und Erkenntnisse in geeigneter Form.

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