§ 8

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 8 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereines.

2. Sie ist vom Vereinsvorstand mindestens einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung oder zusätzlich, wenn es die Belange des Vereins erfordern, einzuberufen. Sie ist ferner unverzüglich einzuberufen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

4. Die Leitung der Mitgliederversammlung erfolgt durch einen der Vorsitzenden oder einen von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter.

5. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.

Es wird durch Handzeichen abgestimmt.

Auf Antrag von mindestens 5 der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.

Bei Beschlussfassung entscheided die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muß schriftlich erfolgen. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von vier Fünfteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

6. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben. Wenn mehrere Versammlungsleiter tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die gesamte Niederschrift. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, das Protokoll einzusehen.

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