§ 10

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 10 Der Vorstand

1. Der Vorstand wird aller 4 Jahre durch die Mitgliederversammlung im Block gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 1. Vorsitzender

  • 2. Vorsitzender

  • Kassenwart

  • stellvertretender Kassenwart

  • maximal bis zu 6 weitere Vorstandsmitglieder

2. Die Funktionsverteilung innerhalb des Vorstandes erfolgt in einer konstituierenden Sitzung des Vorstandes und wird vereinsüblich bekannt gegeben.

Vereinsüblich sind sowohl der Aushang im Schaukasten am Vereinsgrundstück (Antonin-Dvorak-Straße 8) als auch die mehrmals im Jahr erscheinende und den Vereinsmitgliedern zugestellte "Siedlerinfo".

3. Beide Vorsitzende repräsentieren den Verein und koordinieren die Arbeit des Vorstandes. Ihnen obliegt die Leitung des Vereines.

4. Je ein Vorsitzender vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied den Verein.

5. Eine Wiederwahl ist zulässig.

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