Fluglärm

Rückenwind für Fluglärm-Opfer
Der Verband Wohneigentum mahnt im Rathaus Hilfe für Anlieger des Airports an

Der Verband Wohneigentum Sachsen, dem im Leipziger Raum rund 50 Vereine mit etwa 5000 Siedlerfamilien angehören, fordert einen besseren Umgang mit den Lärmproblemen am Airport Leipzig/Halle. Es sei möglich, im Umfeld des Flughafens den aktiven und passiven Lärmschutz zu verbessern, ohne negative Auswirkungen auf den Flugverkehr zu erzeugen, heißt es in einem offenen Brief an die Oberbürgermeister der Städte Leipzig und Schkeuditz.
Nach Ansicht des Verbandes ist der Handlungsdruck für Politik und Verwaltung groß. Die Bildung zahlreicher Bürgerinitiativen sei mit einem „Vertrauensverlust“ einher gegangen, heißt es in dem Schreiben. „Denn die Belange der überdurchschnittlich vom Lärm betroffenen Bürger in den nördlichen Stadtteilen Lützschena, Lindenthal, Stahmeln, Wahren sowie Schkeuditz werden nicht hinreichend beachtet.“ Die Betreiber der Anlagen würden über einen Informationsvorsprung verfügen, der sie in der Auseinandersetzung mit den von Lärm betroffenen Siedlern strategisch bevorteile. „Es kann nicht sein, dass Mindeststandards zum Schutz der Bevölkerung stets durch kostspielige Gerichtsprozesse erzwungen werden müssen“, heißt es in dem Brief.
Gleichzeitig weisen die Verfasser darauf hin, dass die im Bereich der Frachtabfertigungshalle von DHL errichtete Lärmschutzmauer ihren Zweck nur eingeschränkt erfüllt. „Sie ist sowohl zu kurz als auch zu niedrig bemessen“, heißt es. „Bei größeren Frachtmaschinen ragt das am Seitenruder befindliche Triebwerk regelmäßig über die Lärmschutzmauer hinaus, so dass Lärm und Abgase ungehindert in die unmittelbar dahinter liegende Siedlung Papitzer Höhe gelangen.“
Auch die im Zusammenhang mit der Verlegung der Bundesstraße 6 (B 6) errichtete Lärmschutzwand zeuge von mangelhafter Abstimmung. „Der Wall steht genau zwischen der neuen B 6 und der Bahnlinie, so dass er zwar Straßenlärm reduziert, Bahnlärm aber reflektiert und auf die Siedlung Papitzer Höhe verstärkt.“
Auf Nachfrage dieser Zeitung betonte Volker Schenderlein, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Verbandes Wohneigentum, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau eine Reihe so genannter Auflagenvorbehalte enthält. „Das heißt, die Landesdirektion kann den Planfeststellungsbeschluss durch weitere Anordnungen fortschreiben und optimieren“, so der Jurist. „Der der Öffentlichkeit vermittelte Eindruck, es handle sich um ein endgültiges, unveränderbares Regelwerk, ist unzutreffend. Vielmehr sieht der Beschluss gerade im Bereich des Nacht- beziehungsweise Fluglärmschutzes die Möglichkeit nachträglicher Anordnungen zum Schutze der Bevölkerung vor.“
Die Flughafenbetreiberin sei auch verpflichtet, so Schenderlein, der Fluglärmkommission halbjährlich Bericht über die Einhaltung der Bestimmungen zur gleichmäßigen Auslastung der beiden Start- und Landebahnen zu erstatten. Ferner sei sie verpflichtet, über die Ergebnisse des Dialogs mit den Anwohnern zu informieren. „Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse dienen dem Zweck, Anpassungsbedarf zu erkennen und bei der Genehmigungsbehörde auf weitere Anordnungen hinzuwirken.“ Die Fluglärmkommission stehe der Landesdirektion von Gesetzes wegen beratend zur Seite. „Deswegen ist es Aufgabe der Stadt, als Mitglied der Komission auf die Regelungen zum Schutze der Bürger hinzuwirken.“
Auch der Eindruck, die Stadt könne gegen die Entscheidung des Luftfahrtbundesamtes an der östlichen Südabkurvung festzuhalten, nichts ausrichten, ist nach Ansicht des Verbandsjuristen falsch. „Die Stadt Leipzig ist sehr wohl in der Lage, sich durch die Unterstützung einer Feststellungsklage demonstrativ hinter ihre Bürger zu stellen und somit ihren Lippenbekenntnissen Taten folgen zu lassen“, betonte Schenderlein.

Andreas Tappert

LVZ vom 08.10.08

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