2. Gemeinnützigkeit

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung.

  • Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  • Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Siedlergemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstig werden.

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