3. Zweck und deren Verwirklichung

  • Der Verein dient dem Gemeinwohl, indem er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und Erhaltung des Familienheimes einsetzt. Seine Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Förderung der Familie durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraumes für jedermann.

  • Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Hebung des Gemeinschaftssinnes und Gedanken der Selbsthilfe, indem eine gute Nachbarschaft gepflegt und aktive Nachbarschaftshilfe geleistet wird; die Erziehung der Jugend im Sinne des Siedlergedankens zur Naturverbundenheit; eine auf das Wohneigentum und den Garten bezogene Beratung der Eigenheimbesitzer , Pflege von Gärten im Sinne einer ökologischen Landschaftspflege unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes; die Zusammenfassung aller Eigenheimbesitzer unter Ausschluss jeglicher parteipolitischer und konfessioneller Zielsetzungen bei partnerschaftlicher Mitwirkung von Männern und Frauen.

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