4. Mitgliedschaft

  • Die ordentliche Mitgliedschaft können Inhaber und am Erwerb von Selbstgenutztem Wohneigentum Interessierte erlangen sowie alle Personen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins durch ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen.

  • Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des Siedlervereins zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.

  • Die Mitglieder haben das Recht, sich zu allen Fragen und Angelegenheiten, die die Aufgaben des Vereins berühren, zu äußern, auf die Erarbeitung von Beschlüssen Einfluss zu nehmen und zur Willensbildung beizutragen.

  • Die Mitglieder erkennen die Satzung und die Beschlüsse des Vereins an und setzen sich für deren Durchsetzung bei Wahrung ihrer Selbständigkeit ein. Sie fördern die Bestrebungen des Vereins und verallgemeinern ihre Erfahrungen und Erkenntnisse in geeigneter Form.

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