5. Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft ist beendet durch:

  • Austritt per Ende des laufenden Kalenderjahres. Er ist schriftlich bis zum 30. Juni des Kalenderjahres dem Vorstand des Vereins zu erklären.

  • Bei Verstößen gegen die Satzung kann der Vorstand (2/3-Mehrheit) den Ausschluss von Mitgliedern beschließen. Ausschlussgründe sind besonders dann gegeben, wenn das Mitglied seine Pflichten schuldhaft verletzt und sein Verhalten trotz Anmahnung nicht ändert sowie mehr als 6 Monate seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats beim Vorstand des Vereins Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Bis zur endgültigen Entscheidung ruhen Rechte und Pflichten des Mitgliedes.

  • Bei Tod des Mitgliedes.

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