6. Mitgliedsbeitrag

  • Der Verein finanziert sich aus Beiträgen der Mitglieder.

  • Die Finanzen sind durch den Schatzmeister zu verwalten und revisionssicher nachzuweisen.

  • Der Verein haftet gegenüber Dritten mit seinem Vermögen.

  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, die festgelegten Mitgliedsbeiträge entsprechend des laufenden Jahres zu entrichten.

  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist Bestandteil der Beitragsordnung.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.