6. Mitgliedsbeitrag
Der Verein finanziert sich aus Beiträgen der Mitglieder.
Die Finanzen sind durch den Schatzmeister zu verwalten und revisionssicher nachzuweisen.
Der Verein haftet gegenüber Dritten mit seinem Vermögen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die festgelegten Mitgliedsbeiträge entsprechend des laufenden Jahres zu entrichten.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist Bestandteil der Beitragsordnung.