8. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie findet einmal im Kalenderjahr statt und wird vom Vorstand einberufen. Auf Verlangen von mindestens 1/3 der Mitglieder kann ebenfalls eine Einberufung erfolgen. Diese wird mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung vorgenommen.
Der Mitgliederversammlung gehören an:
die Mitglieder des Vorstandes des Vereins
die ordentlichen Mitglieder des Vereins
die Kassenprüfer mit beratender Stimme
Stimmberechtigt sind alle mit je einer Stimme. Der Vorstand kann zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen berufen, deren Ergebnisse in die Tätigkeit einfließen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgemäß eingeladen sind.
Die Mitglieder werden in schriftlicher Form mindestens 14 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingeladen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen schriftlich beurkundet werden. Das Versammlungsprotokoll ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.