10. Der Vorstand des Vereins

  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Dem Vorsitzenden

  • Dem Stellvertreter

  • 4-5 weitere Vorstandsmitglieder

  • Der Vorstand tagt in der Regel 4-mal im Jahr. Er ist beschlussfähig, wenn Satzungsmäßig eingeladen wurde. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.

  • Mit beratender Stimme können zu den Vorstandssitzungen Fach- und Rechtsberater, Kassenprüfer, oder Gäste eingeladen werden. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein im Rechtsverkehr, jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.