10. Der Vorstand des Vereins
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:
Dem Vorsitzenden
Dem Stellvertreter
4-5 weitere Vorstandsmitglieder
Der Vorstand tagt in der Regel 4-mal im Jahr. Er ist beschlussfähig, wenn Satzungsmäßig eingeladen wurde. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.
Mit beratender Stimme können zu den Vorstandssitzungen Fach- und Rechtsberater, Kassenprüfer, oder Gäste eingeladen werden. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein im Rechtsverkehr, jeder ist einzelvertretungsberechtigt.